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Seveso-III-Schutzzone: Folgen für Fechenheim

Vorlagentyp: OFGRÜNE
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Dieser Antrag fordert den Magistrat auf, die Auswirkungen der Seveso-III-Richtlinien auf den Stadtteil Fechenheim darzulegen. Ziel ist es, klare Informationen zu den Einschränkungen für Wohngebiete und öffentliche Einrichtungen zu erhalten, um zukünftige Planungen im Schutzbereich nicht zu gefährden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Hanauer Landstraße — 29 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.09.2026.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Allessa GmbH, ein Betrieb der chemischen Industrie nahe der Wohnbebauung des Stadtteil Fechenheims unterliegt den Bestimmungen den sogenannten Seveso-III-Richtlinien, die in Deutschland durch die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) umgesetzt werden. Schutzzonen, Planungszonen mit Restriktionen, Bereiche mit Sicherheitsabstandsregeln sind geregelt und im Geoportal Frankfurt dargestellt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert für den Stadtteil Fechenheim detailliert darzustellen, welche Einschränkungen sich aus der Seveso-III-Richtlinie und den entsprechenden Vorgaben der Störfall-Verordnung ergeben. Insbesondere ist darzulegen:

  1. Welche konkreten Einschränkungen bestehen für bestehende und geplante Wohngebiete im Schutzbereich südlich der Hanauer Landstraße bis zur Pfortenstraße?
  2. Sind (neue) öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Beratungsstellen oder Versammlungsräume mit regelmäßig mehr als 100 Personen im Schutzbereich zulässig?
  3. Welche Vorgaben gelten für öffentliche Flächen wie Plätze, Sportanlagen, Grünflächen oder Begegnungsbereiche, die von der Stadt als Grünzug entwickelt werden sollen?
  4. Wurde die Planung des Grünzugs zwischen Ferdinand-Porsche-Straße und westlichem Stadtteil Fechenheim (ehemalige Trasse B448) mit den Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie abgeglichen, und welche Ergebnisse liegen vor?
  5. Welche Einschränkungen bestehen für die Ansiedlung von Rechenzentren im Umfeld von Seveso-III-Betrieben, und welche Abstände gelten als "angemessen"?
  6. Welche aktuellen Unfall- und Bevölkerungsdaten liegen für das betroffene Gebiet vor, um die Schutzbedarfe zu bewerten?
  7. Welche Abstimmungen bestehen zwischen Stadt Frankfurt und dem Land Hessen zur Umsetzung der Seveso-III-Vorgaben in Fechenheim?

Begründung

Im Stadtteil Fechenheim liegt ein nach Seveso-III-Richtlinie genehmigter Betrieb, dessen Schutzbereich sich südlich über das bewohnte Gebiet bis etwa zur Pfortenstraße erstreckt. Damit betrifft die Schutzzone einen erheblichen Teil des Kernbereichs Fechenheims. Nach den Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie und der Störfall-Verordnung sind in solchen Schutzbereichen bestimmte Nutzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen. Dazu gehören insbesondere Einrichtungen, in denen sich regelmäßig viele Menschen aufhalten (Richtwert: mehr als 100 Personen täglich), sowie neue Wohnnutzungen oder Verdichtungen, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Für die Bürger:innen und die Entwicklung des Stadtteils ist es von zentraler Bedeutung, dass die Stadt Frankfurt transparent darlegt, welche Einschränkungen konkret gelten. Nur so kann verhindert werden, dass Planungen für neue Kitas, Schulen oder Beratungsstellen im Schutzbereich ins Leere laufen. Der Ortsbeirat erwartet daher eine klare und belastbare Stellungnahme des Magistrats, die die rechtlichen und praktischen Folgen für Fechenheim offenlegt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Juni 2025Sie sind hier
    OFOF 577/8Spielplatz für die Straße An der Sandelmühle
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 26. Juni 2025OMOM 7226Spielplatz für die Straße An der SandelmühleDirektanregung
  3. 1. September 2025Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1422Spielplatz für die Straße An der SandelmühleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 39 · 26.06.2025
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 7226 2025 Die Vorlage OF 577/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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