Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Gefährdung auf der Hanauer Landstraße und dem Vorschlag zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h. Der Magistrat spricht sich gegen die Reduzierung aus, da sie den Verkehrsfluss erheblich verschlechtern würde und keine signifikanten Unfallhäufungsstellen vorliegen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Grusonstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 22.09.2026.
- Sichere Fußgängerüberwege am Danziger Platz umgehend gewährleisten22.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mainkai hier: Ergebnisbericht Temporäre Umnutzung 202312.08.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Grusonstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung behandelt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weisen die Kreuzungen der Hanauer Landstraße im Bereich zwischen Grusonstraße und Leibbrandstraße in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung von Unfallhäufungsstellen auf und werden somit nicht von der Unfallkommission behandelt.
Die Analyse der Allianz Direct berücksichtigt leider nicht die hohe Verkehrsbelastung im Verhältnis zu der Gesamtlänge der Straße. Es wurden auch Unfälle mit leichtem Sachschaden erfasst. Diese werden umgangssprachlich als Parkrempler bezeichnet. Hinsichtlich Personenschäden ist die Hanauer Landstraße gemessen am Verkehrsaufkommen nicht auffällig. Ausgenommen sind hierbei die bekannten Unfallhäufungsstellen am Ratswegkreisel.
Die Probleme sind hauptsächlich die Spurwechsel und die Interaktion zwischen (hohem) Schwerlast-, Pkw und Radverkehr. Diese lassen sich nicht durch die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 beheben.
Eine Reduzierung auf 30 km/h auf dieser Strecke widerspricht zudem den Grundsätzen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Flüssigkeit des Verkehrs auf Vorfahrtsstraßen. Im Einzelnen sind folgende Punkte ausschlaggebend:
Funktion als Hauptverkehrsstraße: Gemäß § 45 StVO ist Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen nur in besonderen Ausnahmefällen (z. B. direkte Lage von Schulen, Kitas oder nachgewiesene Unfallhäufungen) zulässig. Die Hanauer Landstraße ist für die Abwicklung des Wirtschafts- und Berufsverkehrs konzipiert und ausgelegt.
Sie ist funktional und baulich eine Hochleistungsstraße mit eigenem Gleiskörper für die Straßenbahn und ostwärts ab dem Ratswegkreisel für Tempo 70 dimensioniert. Aufgrund der Vielzahl von frequenzstarken Grundstückszufahrten hat sie auf ganzer Länge die innerörtliche Geschwindigkeit von Tempo 50.
Verkehrsfluss und Leistungsfähigkeit: Eine Absenkung auf 30 km/h würde zu einer erheblichen Verschlechterung des Verkehrsflusses führen und den Leistungsquerschnitt der Straße stark beeinträchtigen. Dies würde voraussichtlich zu Rückstaus führen, die sich negativ auf die umliegenden Wohngebiete auswirken. Die Erreichbarkeit der ansässigen Unternehmen würde sich ebenfalls verschlechtern.
Fehlen von Unfallhäufungen: Die Auswertung der Unfallkommission zeigt, dass auf der Strecke der Hanauer Landstraße keine signifikanten Unfallhäufungsstellen bestehen, die eine solch drastische Maßnahme rechtfertigen würden. Die meisten Unfälle ereignen sich, sofern vorhanden, an den Knotenpunkten, die bereits durch Ampelregelungen gesichert sind.
Dies betrifft auch das Linksabbiegen auf der Hanauer Landstraße. Dies ist in weiten Bereichen bislang legal und auch sinnvoll, da die anliegenden Unternehmen so erreichbar bleiben. Ein Verbot des Linksabbiegens erscheint im Verhältnis zum Unfallaufkommen als nicht verhältnismäßig.
Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Dezember 2025OFOF 588/4Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk beseitigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Februar 2026OFOF 601/4Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Februar 2026OMOM 8112Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigenDirektanregung
- 4. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1327Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab