Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigen
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4, unter anderem die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h und die Verhinderung von Linksabbiegungen. Dies geschieht in Anbetracht der hohen Unfallzahlen auf dieser Straße, die sie zur gefährlichsten in Deutschland macht.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Leibbrandstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Im Moment hat sich die Gesamtsituation in der Ferdinand-Happ-Straße stark verschlechtert. Der Spielplatz am Röderbergweg12.09.2024 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Bericht zu Verkehrsplanungen im Ortsbezirk04.02.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Leibbrandstraße per E-MailAntrag
Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahren, die durch den Straßenverkehr auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 entstehen, zu beseitigen. Hierfür sind alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Konkrete Maßnahmen, die in eigener Zuständigkeit realisierbar sind, werden prioritär behandelt. Mit Hinweis auf die Unfallstatistik sind andere zuständige Akteure gleichfalls mit hoher Priorität einzubeziehen, um die Unfallgefahren zu eliminieren. Vorrangig sind folgende Maßnahmen zu prüfen: Um Unfallfolgen künftig zu minimieren, ist auf der Straße im Ortsbezirk 4 eine durchgängige Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h anzuordnen. Um zu vermeiden, dass Parallelstraßen zur Hanauer Landstraße als Ausweichroute genutzt werden, wird in der Ferdinand-Happ-Straße, in der Lindleystraße und allen weiteren Querstraßen flächendeckend Tempo 30 angeordnet. Der Abschnitt der Hanauer Landstraße von der Einmündung Grusonstraße bis zur Einmündung Leibbrandstraße wird zwischen den Straßenbahngleisen mit einer Leitschwelle inklusive Schraffenbaken (Verkehrszeichen 628 STVO) ausgestattet, sodass Linksabbiegen nicht mehr möglich ist. Der Magistrat stellt die Ergebnisse seiner Überlegungen im Ortsbeirat 4 vor.
Begründung
In einer Studie der Allianzversicherung, die die Verkehrsunfallstatistik für die Bundesrepublik Deutschland und weitere Quellen auswertet, wird die Hanauer Landstraße als die gefährlichste Straße Deutschlands bezeichnet, weil hier im Jahr 2024 59 Verkehrsunfälle zu verzeichnen waren. Der Magistrat sollte alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Straße diesen zweifelhaften Titel möglichst schnell wieder verliert. Das Verhindern des Linksabbiegens im Abschnitt Grusonstraße bis Leibbrandstraße würde eine Angleichung der Verkehrssituation in der Hanauer Landstraße bedeuten, wie sie gegenwärtig schon im Abschnitt vom Allerheiligen Tor bis zur Bärenstraße und vom Ernst-Achilles-Platz bis zur Einmündung Grusonstraße besteht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Dezember 2025OFOF 588/4Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk beseitigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Februar 2026Sie sind hierOFOF 601/4Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Februar 2026OMOM 8112Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigenDirektanregung
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1327Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung)