Höchst: Wieso kommt es erst nach 2026 zu einer deutlich verspäteten, längst überfälligen Umgestaltung der Bolongarostraße?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Bearbeitungskapazitäten in den Bereichen Planung, Bauvorbereitung und Bau für das Projekt "Schöneres Frankfurt" und darüber hinaus weitere Projektkategorien waren in der zuständigen Organisationseinheit über einen Zeitraum nahezu vollständig entfallen. Durch die Neubesetzung von Stellen in den ersten Monaten des Jahres 2025 können im Rahmen des Investitionsprogramms "Schöneres Frankfurt" die Bearbeitung der Bolongarostraße und der Straßenzüge um die Westendsynagoge erneut aufgenommen sowie die Bauleistungen zur Platzgestaltung um die Dreikönigskirche noch im Jahr 2025 ausgeschrieben und vergeben werden. Zu
- und
- Der Magistrat ist bestrebt, offene Stellen, insbesondere in den genannten Bereichen, durch Ausschreibungen qualifiziert zu besetzen. Für die Bolongarostraße lag noch kein Förderbescheid vor, sodass Fördermittel nicht verlorengegangen sind. Mit dem Fördergeber wurde vereinbart, dass ein neuer Antrag auf der Grundlage aktualisierter, ausführungsreifer Unterlagen inklusive einer aktuellen Kostenberechnung eingereicht werden soll, sobald ein Ausführungszeitraum belastbar eingegrenzt und in dieser Folge auch der gewünschte Zeitpunkt der Förderbescheiderteilung kommuniziert werden kann. Zu
- Ja. Eine Förderung nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobFöG) ist für die förderfähigen Bestandteile der Planung weiterhin möglich und wird beantragt. Zu
- Nein, noch nicht. Sofern in Abhängigkeit vom Umfang der nötigen Überarbeitungen die Fristen Ende März 2026 zur Anmeldung und Anfang Juni 2026 zur Antragstellung bei Hessen Mobil erreicht werden können, wäre mit einem Förderbescheid frühestens 2027 und einem Baubeginn 2028 im Anschluss an die Verlegung einer Fernwärmeleitung durch die SÜWAG zu rechnen.