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Sitzbänke bei Ersatzverkehr und möglichst einen Regenschutz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) wird zukünftig bei länger andauernden Ersatzverkehren die Haltestellen soweit möglich mit Sitzbänken ausstatten. Mobile Wartehallen sind allerdings nur im Einzelfall möglich. Bei Schienenersatzverkehr (SEV) - Haltestellen sind folgende Konstellationen zu unterscheiden: - Eine SEV-Haltestelle fällt mit einer ortsfesten Haltestelle des Tagesbusverkehrs zusammen. In diesem Fall ist die Ausstattung der Haltestelle für den Tagesbusverkehr maßgebend, wobei diese Haltestellen zumeist über eine Regenüberdachung und/ oder über Sitzgelegenheiten verfügen. - Eine SEV-Haltestelle fällt mit einer ortsfesten Haltestelle des Nachtbusverkehrs zusammen. In diesem Fall ist die Ausstattung der Haltestelle für den Nachtbusverkehr maßgebend, wobei diese Haltestellen angesichts ihrer geringen verkehrlichen Bedeutung nur vereinzelt über eine Regenüberdachung bzw. über Sitzgelegenheiten verfügen. - Eine SEV-Haltestelle wird nur als temporäre Haltestelle aktiviert bzw. eingerichtet. In diesem Fall wird die VGF die Haltestelle soweit möglich mit Sitzbänken ausstatten. Das Aufstellen mobiler Wartehallen setzt grundsätzlich voraus, dass es einen frei verfügbaren Bestand gibt und dass die Platzverhältnisse vor Ort dies zulassen. Die im Stadtgebiet vorhandenen mobilen Wartehallen stehen schon an Haltestellen des Tagesbusverkehrs und können nicht an temporären SEV-Haltestellen eingesetzt werden. Die Ausstattung von kurzzeitig temporär genutzten SEV-Haltestellen ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll.

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