Schulweg Sossenheimer Weg
Stellungnahme des Magistrats
Die Verlegung des Fußgängerüberwegs wird abgelehnt, da Fußgängerüberwege nicht in der Nähe von Lichtzeichenanlagen angelegt werden dürfen. Weiterhin sollen Fußgängerüberwege ausreichend weit voneinander entfernt sein. Ebenso wird nicht empfohlen, dass die Kinder durch eine Grünanlage laufen, da dies keinen sicheren Schulweg darstellt. Die Anordnung von Verkehrszeichen (VZ) 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ("Runde 30") auf dem Sossenheimer Weg kann zwischen Windthorststraße und Grauer Stein erfolgen. Anordnungsgrundlage ist die direkt anliegende Walter-Kolb-Schule sowie der Fußgängerüberweg in Höhe Hausnummer 39, die Feststellung einer objektiven Gefahrenlage nach § 45 Absatz 9 Satz 3 ist aufgrund dortselbst, Satz 4 Ziffer 6, nicht erforderlich. Vor der Anordnung ist die lokale Nahverkehrsgesellschaft traffiQ aufgrund der Betroffenheit der Buslinie 58 anzuhören.