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Illegale Fahrdienste in Frankfurt

Vorlagentyp: B
17 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Bericht thematisiert die Kontrolle illegaler Fahrdienste in Frankfurt und die Maßnahmen zur Verbesserung der Überwachung. Es wird angestrebt, durch Datenabgleiche mit Plattformbetreibern die ordnungsgemäße Konzessionierung sicherzustellen und die Kontrollmaßnahmen zu optimieren.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Bericht

Die beschriebenen Kontrolllücken durch das Ordnungsamt können so nicht bestätigt werden. Gerade durch den Anstieg der Genehmigungsanträge im Bereich Mietwagen, wurden sowohl durch die Landes- als auch durch die Stadtpolizei die regelmäßig stattfindenden Kontrollen, bzw. Kontrollmaßnahmen erhöht. Bei den Kontrollen wird die Vorlage des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung und der Auszug der Konzessionsurkunde geprüft, um sicherzustellen, dass eine entsprechende Berechtigung zur Fahrgastbeförderung vorliegt. Hierzu liegen dem Ordnungsamt keine Informationen vor. Zu der Anzahl, der illegal in Frankfurt tätigen Mietfahrzeuge, die über Vermittlungsplattformen tätig sind, kann keine Aussage getroffen werden, da dies rein spekulativ wäre. Ein Datenabgleich mit Vermittlungsplattformen wird von der Stadt Frankfurt am Main nicht abgelehnt. Die Vereinbarungen, die in Berlin getroffen wurden sind bekannt und wurden auch bereits auf die Verhältnisse in Frankfurt adaptiert, so dass nun auch hier eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden kann. Zu den abzugleichenden Daten gehören all diejenigen, die erforderlich sind, um eine ordnungsgemäße Konzessionierung nachweisen zu können, beispielsweise die Genehmigungsurkunden, eine Liste der registrierten Fahrzeuge, Auszug aus der Genehmigungsurkunde für die einzelnen Fahrzeuge, und ggf. die Ausnahmegenehmigung nach § 43 Abs. 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Damit ein Datenabgleich, der Mietwagen und Taxen, die über Plattformbetreiber vermittelt werden, valide und regelmäßig erfolgen kann, müssen zunächst die personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sein. Bei dem Datenabgleich wird geprüft, ob das Mietwagenunternehmen über eine entsprechende Konzession verfügt. Aktuell wird sehr intensiv daran gearbeitet diese Voraussetzungen zu schaffen, um die Kontrollmaßnahmen so schnell wie möglich zu etablieren. Die dazu notwendige Übermittlungsplattform "eBOX21" wird gerade eingerichtet. Frankfurt strebt an, mit den Plattformbetreibern eine entsprechende Vereinbarung zu treffen, so dass neue Beantragungen von Mietwagenkonzessionen im Vorfeld durch die Genehmigungsbehörde auf das Vorliegen einer korrekten und gültigen Konzession geprüft werden. Ebenso ist auch der Abgleich des Gesamtbestandes und regelmäßige Änderungsmitteilungen geplant. Hierzu werden unter anderem auch mit Hilfe von Leiharbeitskräften die Taxi- und Mietwagenakten digitalisiert, so dass ein schneller und regelmäßiger Datenabgleich erfolgen kann. Außerdem wird die Personalstärke der Genehmigungsbehörde aufgestockt. Ein runder Tisch mit allen beteiligten Plattformbetreibern hat dazu im Mai 2025 bereits stattgefunden. Dabei wurde besprochen, dass die Plattformbetreiber unverzüglich nach Eingang einer Neuregistrierung eines Mietwagenunternehmens dies der Genehmigungsbehörde mitteilen. Von dort aus erfolgt dann eine Überprüfung und zeitnahe Rückmeldung an die Vermittlungsplattform. Wenn dieser Prozess technisch und organisatorisch eingespielt ist, wird im 4. Quartal 2025 ein Gesamtdatenabgleich mit den Plattformbetreibern erfolgen. Die nächsten Schritte werden dann sein: Automatisierter, voll digitaler Datenabgleich mittels Schnittstelle sowie Abstimmung mit den Nachbarkommunen zwecks Vermeidung von Ausweichreaktionen. Es hat keine Suspendierungen im Bereich Taxi- und Mietwagenkonzessionen gegeben. Alle Mitarbeitenden werden regelmäßig zu dem Thema Korruption geschult und sensibilisiert. Darüber hinaus gibt die Stadt dazu eine Vielzahl von Regelungen und Handlungsanweisungen heraus, deren Einhaltung strikt zu erfolgen hat.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Februar 2025AA 337Illegale Fahrdienste in FrankfurtSTVV-Anfrage · BFF-BIG
  2. 10. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    BB 205Illegale Fahrdienste in Frankfurt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 38 · 15.09.2025
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 205 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Stadtv. Bäppler-Wolf (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)

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