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Aufteilung des Regelquerschnitts RQ2

Lesezeit: 6 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.04.2025

Vortrag des Magistrats

Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (RSV FFM-DA, FRM 1): Abschnitt Stadtraum hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel

Details im PARLIS M_77_2025
10.06.2025

Antrag Ortsbeirat

Aufteilung des Regelquerschnitts RQ2

Details im PARLIS OF_1455-5_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.06.2025, OF 1455/5

Betreff: Aufteilung des Regelquerschnitts RQ2
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, eine andere Aufteilung des für den Bereich zwischen Beuthener und Breslauer Straße vorgesehenen Regelquerschnitts RQ2 zu prüfen und zwar von West nach Ost 2,75 Meter Gehweg, 0,5 Meter Schutzstreifen, 4 Meter Fahrradstraße, 0,75 Meter Schutzstreifen, 2,5 Meter Parken, 3,5 Meter Grün. Es ist zu prüfen, ob zusätzlich Parkstände für Kraft- und Fahrräder eingerichtet werden können, da die tatsächliche Straßenbreite an einigen Stellen den Regelquerschnitt überschreitet.

Begründung:

Der nahe liegende Wunsch auf dem o.a. Abschnitt des Radschnellwegs zwei Parkstreifen unterzubringen, führt dazu, dass keinem Nutzungswunsch auch nur annähernd zufriedenstellende Bedingungen gewährleistet werden kann. Im besagten Abschnitt gibt es nur einen einseitigen Fußweg von 3 Metern Breite, der aber durch angeordnetes Gehwegparken auf 2,2 Meter verschmälert wurde. In der Praxis beträgt die lichte Breite schon jetzt unter 2 Metern, da der Weg durch Einbauten, Hecken, abgestellte Gegenstände und Fahrzeuge sowie Überschreitungen der gekennzeichneten Parkfläche eingeengt wird. In der Folge muss der Fußverkehr im Begegnungsfall den Weg im Gänsemarsch benutzen. Eine noch weitergehende Verschmälerung ist nicht hinnehmbar. Das Nebeneinandergehen ist kein Luxus, sondern muss der Standardfall sein. Dies ist auch erforderlich, damit kleine Kinder sicher geführt und Gehbehinderte gestützt werden können. Die Regelbreite für Radschnellwege im Zweirichtungsverkehr soll vier Meter betragen und wenn zusätzlich Kraftfahrzeugverkehr abzuwickeln ist, fünf Meter mit einem Meter Mittelstreifen, um Überholmanöver der Kraftfahrzeuge zu beschränken, wie dies im Regelquerschnitt RQ1 vorgesehen ist. Die Breite ist erforderlich, um hohe Reisegeschwindigkeiten des Radverkehrs sowie das Nebeneinaderfahren oder Überholen auch bei Gegenverkehr zu ermöglichen. Angesichts des hohen Platzbedarfs des ruhenden Verkehrs im städtischen Raum wäre es ein erträglicher Kompromiss, die Breite ausnahmsweise auf 4 Meter zu beschränken. Die geplante Rampe zur Bahnüberführung und das Geländegefälle Richtung Norden bilden einen Geländetiefpunkt, den Radfahrende erfahrungsgemäß versuchen durch Beschleunigung auf dem jeweiligen Gefälleabschnitt zu überwinden. Es ist daher zu erwarten, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vom Radverkehr häufig ausgenutzt wird. Auf einem Radschnellweg erwarten Radfahrende, dass die Infrastruktur diese Geschwindigkeit ermöglicht. Tatsächlich dürfte bei einer Fahrbahnbreite von 3,5 Metern, dem zusätzlichen Kraftfahrzeugverkehr und den sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten des Radverkehrs häufige Konflikte zu erwarten sein. Ein linksseitiger Parkstreifen von zwei Metern Breite ist zwar zulässig, aber kaum praktikabel, da abgestellte Fahrzeuge nach links verlassen werden. Links stehen die Bäume des Grünstreifens, die anders als das Symbolbild der Planungsunterlagen nahelegt, am Rande des Grünstreifens gepflanzt sind und daher die Öffnungsweite der Fahrzeugtüren beschränken. Dem Grünstreifen ist es nicht zuträglich, wenn er als behelfsmäßiger Fußweg benutzt wird. Schon jetzt ist er an vielen Stellen durch Schutzbügel gesichert. Korrekterweise müssten die Fahrzeuge immer zur Beifahrerseite verlassen bzw. aufgesucht werden. In der Praxis wird die Parkstreifenbegrenzung großzügig zu Lasten des Schutzstreifens überschritten werden und das Fahrzeug auf der Fahrerseite auf die Fahrbahn verlassen. Das Überschreiten der Parkstreifenbegrenzung ist überall in Frankfurt gängige Praxis, da diese Form des Falschparkens nicht geahndet wird. Die Breite von 2,5 Metern für einen linksseitigen Parkstreifen ist daher unumgänglich. Da viele der Bäume fast drei Meter von der östlichen Grünstreifenbegrenzung entfernt stehen, liegt der Wurzelbereich teilweise unter der versiegelten Fläche. Das ist für die Entwicklung der Bäume nicht günstig, weshalb die Verbreiterung des Grünstreifens auf 3,5 Meter wünschenswert ist. Durch den Vorschlag des Ortsbeirats würden gegenüber der vorgelegten Planung nur etwa fünfzehn Parkplätze entfallen, die durch Zweiradparkplätze teilweise kompensiert werden könnten. Angesichts der hohen Bedeutung guter Bedingungen des Fußverkehrs, besonders im Hinblick auf den steigenden Anteil am Modalsplit, und der nicht minder hohen Bedeutung einer guten und sicheren Radschnellverbindung für den überörtlichen und den Pendlerverkehr erscheint der Verlust überschaubar, zumal in dem Bereich jüngst eine Quartiersgarage mit Dutzenden Stellplätzen gebaut wurde. Die Parkplätze nördlich der Beuthener Straße bleiben bei dieser Betrachtung unberücksichtigt, weil diese wegen des Baus der Bahnüberführung entfallen müssen bzw. nach Fertigstellung erstellt werden können.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 77
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1250 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 1455/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme