Grundstück Bowlingcenter
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass zukünftig die Auflagen des Landschaftsschutzgebietes 1 und dem planungsrechtlichen Außenbereich, in dem das Gelände der früheren Bowlingbahn am Berkersheimer Weg liegt, umfassend in Planung und Nutzung berücksichtigt werden. Auch bezogen auf die OM 3672 vom 16.2.2023, verbunden mit ST 158 vom 24.1.2025, sollte die Fläche perspektivisch wieder ihrer eigentlich festgelegten Funktion als Grünfläche zugeführt und dauerhaft im GrünGürtel gesichert werden.
Begründung
Vorgang: OM 3572/23 OBR 9; ST 158/25 In Presseberichten ist von einem Verkauf der Fläche am Berkersheimer Weg zu lesen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass zukünftig die Auflagen des Landschaftsschutzgebietes 1 und dem planungsrechtlichen Außenbereich, in dem das Gelände der früheren Bowlingbahn am Berkersheimer Weg liegt, umfassend in Planung und Nutzung berücksichtigt werden. Auch bezogen auf die OM 3672 vom 16.2.2023, verbunden mit ST 158 vom 24.1.2025, sollte die Fläche perspektivisch wieder ihrer eigentlich festgelegten Funktion als Grünfläche zugeführt und dauerhaft im GrünGürtel gesichert werden.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)