Neue Grünfläche für Eschersheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, die Bowlingbahnfläche in Eschersheim zu erwerben, um sie als Grünfläche zu sichern. Dies soll auch ein Vorkaufsrecht für die Stadt ermöglichen und die Fläche der Öffentlichkeit zugänglich machen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Dem Vernehmen nach besteht bei dem Besitzer der Bowlingbahn in Eschersheim (Berkersheimer Weg) ein Verkaufsinteresse. Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet I und im planungsrechtlichen Außenbereich.
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es ihm möglich ist, die jetzige Fläche der Bowlingbahn in Eschersheim zu kaufen, um diese perspektivisch wieder ihrer eigentlich festgelegten Funktion als Grünfläche zuzuführen und dauerhaft im Grüngürtel zu sichern. Zudem würde eine Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche ein Vorkaufsrecht für die Stadt sichern. Auch dies wird er gebeten zu prüfen.
Spekulationen, dass ein höherer Wert durch die Zulassung einer anderen Nutzung zu erreichen wäre, sollte eine Absage erteilt und die Entsiegelung und öffentliche Nutzbarkeit der Fläche angestrebt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 30. Januar 2023OFOF 453/9Neue Grünfläche für EschersheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Februar 2023Sie sind hierOMOM 3572Neue Grünfläche für EschersheimDirektanregung
- 31. Juli 2023STST 1572Neue Grünfläche für EschersheimStellungnahme
- 24. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 104 WochenSTST 158Neue Grünfläche für EschersheimStellungnahme
- 11. Juni 2025OFOF 1045/9Grundstück BowlingcenterOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Juni 2025OMOM 7177Grundstück BowlingcenterDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0