Neue Grünfläche für Eschersheim
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat Eschersheim beantragt den Kauf der Bowlingbahnfläche, um diese als Grünfläche zu sichern. Dies soll der Entsiegelung und der öffentlichen Nutzbarkeit der Fläche dienen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Dem Vernehmen nach besteht bei dem Besitzer der Bowlingbahn in Eschersheim (Berkersheimer Weg) ein Verkaufsinteresse. Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgesetz I und im planungsrechtlichen Außenbereich.
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es ihm möglich ist, die jetzige Fläche der Bowlingbahn in Eschersheim zu kaufen, um diese perspektivisch wieder ihrer eigentlich festgelegten Funktion als Grünfläche zuzuführen und dauerhaft im GrünGürtel zu sichern. Zudem würde eine Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche ein Vorkaufsrecht für die Stadt sichern. Auch dies möge er prüfen. Spekulationen, dass ein höherer Wert durch die Zulassung einer anderen Nutzung zu erreichen wäre, sollten eine Absage erteilt und die Entsiegelung und öffentliche Nutzbarkeit der Fläche angestrebt werden.
Begründung
Bei Bedarf mündlich
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 30. Januar 2023Sie sind hierOFOF 453/9Neue Grünfläche für EschersheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Februar 2023OMOM 3572Neue Grünfläche für EschersheimDirektanregung
- 31. Juli 2023STST 1572Neue Grünfläche für EschersheimStellungnahme
- 24. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 104 WochenSTST 158Neue Grünfläche für EschersheimStellungnahme
- 11. Juni 2025OFOF 1045/9Grundstück BowlingcenterOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Juni 2025OMOM 7177Grundstück BowlingcenterDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen CDU, 1 SPD, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)