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Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung

Vorlagentyp: STMagistrat
95 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Notwendigkeit einer Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung. Es wird vorgeschlagen, eine Parallelstraße nordwestlich der Homburger Landstraße zu planen, um die Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Stadtbahntrasse zu gewährleisten. Dies soll die Verkehrsführung am Knotenpunkt Homburger Landstraße optimieren und die Erschließung des geplanten Schulstandorts unterstützen.

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Stellungnahme des Magistrats

Der im Ortsbeirat 10 vorgestellte Vorentwurf ist das Gesamtergebnis aus unterschiedlichen Betrachtungen für die Führung der Stadtbahntrasse sowie der Geh-, Rad- und Straßenverkehrsanlagen. Im Bereich des Knotenpunktes Homburger Landstraße / Am Dachsberg / Gießener Straße bis zum Knotenpunkt Jean-Monet-Straße sind nachstehende Zwangspunkte bei der Linienführung zu beachten:

- Die Grundstückszufahrten Homburger Landstraße 262 - 266 und die Zufahrt zu dem Einkaufsmarkt Haus-Nr. 268 auf der östlichen Seite

- Die Grundstückszufahrten Homburger Landstraße 279 u. 283 (westliche Seite)

- Der Knotenpunkte Homburger Landstraße / Am Dachsberg / Gießener Straße selbst sowie die Stützpfeiler der Autobahnbrücke BAB A661

- Der Anschluss an die Bestandsstation Preungesheim

- Und aktuell, der beschlossene Schulstandort auf dem Grundstück Homburger Landstraße 285 - 289

Notwendigkeit einer Parallelstraße:

Bei den untersuchten Führungen der Trasse auf der Ost- oder Westseite der Homburger Landstraße stellen Ein- und Ausfahrten, die direkt an der Gleistrasse liegen und kurze Abstände zueinander haben, generell ein Problem dar. Für die Homburger Landstraße müssten, auf dem hier geplanten Streckenabschnitt, weitere Verkehrssignalanlagen mit Abbiegespuren zusätzlich zu den dargestellten Hauptverkehrsknotenpunkten geplant werden, um ein sicheres Queren der Straßen- und Schienentrasse zu ermöglichen.

Die vorhandenen Querschnittsbreiten zwischen den Grundstücksgrenzen rechts und links der Homburger Landstraße sind nicht ausreichend für die Anordnung von Abbiegespuren an den gewünschten Ein- und Ausfahrten - weder nördlich des Alpenvereins noch südlich des SAFAR-Geländes. Die geplanten Gehweg- oder Radwegbreiten müssten außerdem eingeschränkt werden und/oder gänzlich auf Grünflächen sowie Baumstandorte verzichtet werden. Auch müsste über die bisherigen Planungen hinausgehender zusätzlicher privater Grund in Anspruch genommen werden.

Um diese Probleme zu beheben, ist die Parallelstraße nordwestlich der Homburger Landstraße geplant und die Querung der Stadtbahntrassen mit der Homburger Landstraße erfolgt erst im signalisierten Knotenpunkt mit der Zu- und Abfahrt zur BAB 661. Durch die Planung kann die größtmögliche Leistungsfähigkeit für die Stadtbahn und den motorisierten Kraftverkehr hergestellt werden.

Ohne jegliche Parallelstraße:

Bei einer Führung der Stadtbahntrasse auf der westlichen Seite der Homburger Landstraße ohne jegliche Parallelstraße müssten die o.g. Einschränkungen und gegenseitigen Behinderungen akzeptiert werden - was der verkehrlichen Planungslogik widerspricht.

Die Anordnung der Stadtbahntrasse mittig der Homburger Landstraße wäre frühestens ab der Zu- und Abfahrt zur BAB 661 denkbar.

Bei einer Führung der Stadtbahntrasse auf der östlichen Seite der Homburger Landstraße müsste die bestehende und barrierefrei gebaute Station Preungesheim verlegt werden, damit die Gleistrasse östlich der Brückenpfeiler verlaufen kann. Für den Knotenpunkt Homburger Landstraße / Am Dachsberg / Gießener Straße würde hierdurch eine neue und komplizierte Führung der Verkehre erforderlich werden.

Weitere Varianten:

Die Abwägung der genannten Zwangspunkte führt zum Ergebnis, dass in allen betrachteten Varianten die Planung der Parallelstraße und die Führung der Stadtbahntrasse in der vorgestellten Lage die bestmögliche Lösung für alle Verkehrsteilnehmenden ist.

Die Verkehre am Knotenpunkt Homburger Landstraße / Am Dachsberg / Gießener Straße können unabhängig von der Stadtbahntrasse fahren, wodurch der Knotenpunkt leistungsfähig bleibt. Die geplante Anliegerstraße mit einer Fahrbahnbreite von 5,50m als Sackgasse mit Wendehammer bzw. als offene Sackgasse für Fuß- und Radverkehr erschließt die Grundstücke der Homburger Landstraße 279 und 283 sowie den geplanten Schulstandort.

Für den kürzlich beschlossenen Schulstandort wird derzeit ein Verkehrskonzept aufgestellt, welches Aussagen zu den Schülerströmen (zu Fuß und mit dem Rad), zum Andienungsverkehr der Schule und dem Schulbusverkehr enthalten wird. Sobald das Konzept vorliegt (voraussichtlich 2. Quartal 2025), wird dies mit der vorliegenden Vorplanung abgestimmt. In der Planung sind bereits im Vorfeld abgestimmte Elemente, wie eine zusätzliche Querungsstelle am Knoten Jean- Monet-Straße und ein 3,50m breiter Gehweg entlang der Parallelstraße enthalten (siehe Anlagen 1 und 2).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2024STST 1101Parallelstraße im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5Stellungnahme
  2. 14. Dezember 2024OFOF 957/10Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-VerlängerungOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 11. Februar 2025OMOM 6474Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-StreckenverlängerungDirektanregung
  4. 13. Juni 2025Sie sind hier
    STST 965Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung
    Stellungnahme
  5. 19. August 2025OFOF 1092/10U5-Streckenverlängerung hier: Parallelstraße deutlich besser umsetzenOrtsbeiratsantrag · AfD
  6. 25. November 2025OMOM 7741U 5-Streckenverlängerung hier: Parallelstraße deutlich besser umsetzenDirektanregung
  7. 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 95 WochenSTST 585U5-Streckenverlängerung hier: Parallelstraße deutlich besser umsetzenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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