Abstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und Roller
Stellungnahme des Magistrats
Um sinnig auf die Anregung antworten zu können, möchte der Magistrat gerne auf das Konzept der Mobilitätsstationen und die Situation rund um die E-Scooter im Allgemeinen eingehen: Die Stadt Frankfurt am Main hat im März 2024 damit begonnen, Stellplätze für E-Scooter in den Straßen des Bahnhofsviertels und der Innenstadt auszuweisen. Ziel war und ist es, mehr Ordnung im Straßenbild zu schaffen, Konflikten entgegenzuwirken und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Da in den Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis für die Anbieter festgelegt wurde, dass im Umkreis von 100 Metern um einen ausgewiesenen E-Scooter-Parkplatz die Miete nicht beendet werden darf, wurden im Abstand von rund 200 Metern Flächen für E-Scooter-Parkplätze gesucht und festgelegt. Damit ist dort dann faktisch das "wilde" Abstellen von E-Scootern außerhalb ausgewiesener Parkplätze im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt nicht mehr möglich. Da im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt die meisten Menschen unterwegs sind, gab es dort den größten Handlungsbedarf. Aus dem oben beschriebenen Konzept für das Bahnhofviertel und für die Innenstadt wurde mittlerweile ein stadtweites Konzept für Mobilitätsstationen entwickelt. Mobilitätsstationen bündeln Verkehrsmittel an einem Standort und erfüllen damit die Ziele der Kund:innen, der Stadt Frankfurt am Main und der E-Scooter-/Sharing-Anbieter. Die Mobilitätsstationen sollen das Verkehrsangebot des ÖPNV erweitern und Mobilität ohne Pkw-Besitz ermöglichen. In Frankfurt sollen drei Stationsarten umgesetzt werden, die sich in Größe und Funktion unterscheiden: - S-Stationen: Zweiradsharing in der Innenstadt, in innenstadtnahen Bereichen sowie in Stadtteilzentren (etwa alle 100 bis 200 Meter) - M-Stationen: Stationsbasiertes Car-Sharing und Zweiradsharing an ÖPNV-Haltepunkten sowie in Wohnquartieren im gesamten Stadtgebiet (etwa alle 500 Meter) - L-Stationen: Stationsbasiertes Car-Sharing und Zweiradsharing ausschließlich an Außenästen des Schienenverkehrs sowie an ausgewählten Schienenknotenpunkten. Frankfurt wird für die Auswahl der Stationstypen in drei verschiedene Bereiche unterteilt: - Bereich 1: Innenstadt und Stadtteilzentren (Höchst, Berger Straße, Schweizer Straße, Leipziger Straße), S-Stationen (alle 100 Meter) - Bereich 2: Erweiterter Bereich zwischen Anlagenring und Alleenring, nördliches Sachsenhausen, S-Stationen (alle 200 m), M-Stationen (alle 500 Meter), - Bereich 3: Stadtteile außerhalb des Alleenrings, keine S-Stationen, M-Stationen (alle 500 Meter), L-Stationen an ausgewählten ÖPNV-Knotenpunkten. Eine Vielzahl an Kriterien wurde beachtet, um eine erste Verortung geeigneter Standorte zu ermitteln: Einwohnerdichte, ÖPNV-Angebot, Bewohnerparkzonen, Nachfragedaten der Shared-Mobility-Anbieter, bestehende Car/Bike-Sharing-Stationen, Verbotszonen aus der E-Scooter-Sondernutzungserlaubnis, A- und B-Zentren nach dem Zentrenkonzept 2018, relevante Arbeitgeber, Standorte universitärer Einrichtungen und Studierendenwohnheime, touristische Ziele und P&R-Parkplätze. Die unterschiedlichen Mobilitätsstationen werden bedarfsgerecht im gesamten Stadtgebiet verteilt. Den Hinweis des Ortsbeirats 8 wird der Magistrat gerne an das mit der Standortsuche betraute Ingenieurbüro weitergeben.