Abstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und Roller
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Bisheriger Verlauf
03.01.2025
23.01.2025
13.06.2025
Antrag Ortsbeirat
Abstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und Roller
Details im PARLIS OF_520-8_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Abstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und Roller
Details im PARLIS OM_6456_2025Stellungnahme des Magistrats
Abstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und Roller
Details im PARLIS ST_978_202503.01.2025
Antrag Ortsbeirat
Abstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und Roller
Details im PARLIS OF_520-8_202523.01.2025
Anregung Ortsbeirat
Abstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und Roller
Details im PARLIS OM_6456_202513.06.2025
Stellungnahme des Magistrats
Abstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und Roller
Details im PARLIS ST_978_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6456 entstanden aus Vorlage: OF 520/8 vom 03.01.2025
Betreff: Abstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und Roller
Der Magistrat wird gebeten, für ausleihbare Fahrräder und Roller, die im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden, insbesondere im Mertonviertel, eine größere Anzahl fester Abstellplätze oder Geländerplätze auszuweisen. Dabei sollte auch die Nähe von Bushaltestellen und U-Bahn-Haltestellen berücksichtigt werden. Begründung:
Besonders im Mertonviertel, an der Kreuzung Sebastian-Kneipp-Straße/Lurgiallee, häuft sich das Angebot von Fahrrädern und Rollern auf manchmal bis zu 50 Fahrzeugen, von denen stets etliche umfallen und den Gehweg blockieren. Da die Gehwege in der Lurgiallee durchaus breit sind - im Unterschied zur Olof-Palme-Straße - würden sie sich im Randbereich zur Einrichtung fester Abstellflächen für die angebotenen Fahrzeuge eignen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 978
Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme