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Parkplätze an der Weilbrunnstraße vor dem Netto-Parkplatz

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Parkplätzen an der Weilbrunnstraße vor dem Netto-Parkplatz. Es wird festgestellt, dass die Überwachung durch die Verkehrspolizei erfolgt, jedoch keine straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen zur Behebung des Problems möglich sind, da die Parkstände auf Privatgrundstück liegen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Bereich vor dem Netto Parkplatz in der Weilbrunnstraße wird durch den Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen der Streife überwacht und alle dabei festgestellten Parkverstöße zur Anzeige gebracht, zuletzt am 20.03.2025.

Mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln ist eine Behebung des geschilderten Zustandes nicht möglich, da die hauptursächlichen fünf Einzelparkstände östlich der eigentlichen Zufahrt zum Supermarkt auf Privatgrundstück liegen und somit die Zufahrt zu diesen nicht ohne weiteres unterbunden werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Januar 2025OFOF 968/10Parkplätze an der Weilbrunnstraße vor dem NettoParkplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 11. Februar 2025OMOM 6475Parkplätze an der Weilbrunnstraße vor dem NettoParkplatzDirektanregung
  3. 13. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 963Parkplätze an der Weilbrunnstraße vor dem Netto-Parkplatz
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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