Ampelschaltung: Kreuzung Neebstraße/Saalburgstraße
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Ampelschaltung an der Kreuzung Neebstraße/Saalburgstraße. Der Fußverkehr wird bedingt verträglich zum Kfz-Verkehr geschaltet, um Leistungsfähigkeitsverluste zu vermeiden. Eine separate Fußgängerphase ist derzeit nicht vorgesehen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
An der Lichtsignalanlage Neebstraße / Saalburgstraße wird der über die Saalburgstraße querende Fußverkehr bedingt verträglich zum aus der Neebstraße abbiegenden Kfz-Verkehr geschaltet.
Der Fußverkehr erhält einen Vorlauf und befindet sich bereits im Konfliktbereich, bevor der Kfz-Verkehr seine Freigabe erhält. Die Fußgänger*innen sind dabei zudem auf beiden Seiten durch einen Schutzblinker gesichert. Die Furten sind auf beiden Seiten für den Kfz-Verkehr gut einsehbar.
Eine bedingt verträgliche Schaltung des Kfz-Verkehrs mit dem Fußverkehr ist bundesweit und in Frankfurt am Main Standard und wird an zahlreichen Stellen ebenfalls so gehandhabt. Eine gesonderte Fußgängerphase würde an diesem Knotenpunkt zu hohen Leistungsfähigkeitsverlusten führen, sowohl für den Kfz-Verkehr als auch für den öffentlichen Verkehr.
Eine gesonderte Schaltung für den Fußverkehr ist aus diesen Gründen derzeit nicht vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2024OFOF 465/4Ampelschaltung: Kreuzung Neebstraße/SaalburgstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. Januar 2025OMOM 6334Ampelschaltung: Kreuzung Neebstraße/SaalburgstraßeDirektanregung
- 13. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 946Ampelschaltung: Kreuzung Neebstraße/SaalburgstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab