Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Teil 6: Osthafenplatz 2. Mehrkostenvorlage
Zusammenfassung
Der Vorschlag zielt darauf ab, die verkehrstechnische Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten zu verbessern, insbesondere am Osthafenplatz. Dies ist notwendig, um die städtebauliche Entwicklung und die Ansiedlung von Gewerbenutzungen zu unterstützen. Die Maßnahme soll die Verkehrsverbindungen zwischen verschiedenen Stadtteilen optimieren.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBeschlussvorschlag
I. Es dient zur Kenntnis, dass
a) für die Baumaßnahme Osthafenplatz mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022, § 2011 (M 82), Baukosten in Höhe von 3.986 T€ und Baunebenkosten in Höhe von 487 T€, insgesamt 4.473 T€, freigegeben wurde,
b) die Baukosten in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.004909, und die Baunebenkosten in der Projektdefinition 5.001450 abgewickelt werden;
c) sich der Betrag aus der Verwendung von Stellplatzablösemitteln um 17.546 € verringert und lediglich Mittel in Höhe von 76.254 € verwendet wurden;
d) aufgrund von nicht vermeidbaren Umplanungen, Nachtrags- und Zusatzleistungen zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 1.111 T€ entstehen, wodurch sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 5.584 T€ erhöhen.
Hiervon beträgt der aktivierungsfähige Kostenanteil 5.504 T€ , weiterhin sind konsumtive Aufwendungen für Stadtbeleuchtung in Höhe von 80 T€ entstanden. Für die einzelnen Projektdefinitionen ergeben sich dabei folgende Erhöhungen:
| PD | Erhöhung | Neu Gesamt |
| 5.001450 | 117.023 € | 603.623 € |
| 5.004909 | 993.451 € | 4.979.551* € |
* 79.334,25 € wurden als konsumtiver Anteil für Beleuchtung verbucht.
e) insgesamt bis zum 31.01.2025 bereits Mittel in Höhe von rd. 5.241 T€ (inklusive konsumtiver Beleuchtung) verausgabt wurden.
II. Die Mehrkosten belaufen sich auf 1.111 T€. Die bereits getätigten Ausgaben in Höhe von 768 T€ werden bewilligt, die restlichen Mittel in Höhe von 343 T€ werden bewilligt und freigegeben.
III: Weiterhin dient es zur Kenntnis, dass
a) in den Jahresabschlüssen 2021, 2023 und 2024 Mehraufwendungen in Höhe von 768.508,53 € gedeckt wurden,
b) die Deckung der ergänzend benötigten Mittel in Höhe von 343.000 € aus Projektdefinitionen PD 5.007922 (Industriestraßenprogramm) erfolgt,
c) die sich aufgrund der Mehrkosten um 43.176,88 € erhöhten Jahresfolgekosten zukünftige Haushalte belasten.
Begründung
A. Zielsetzung
Der Osthafenplatz ist Bestandteil der Maßnahme "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006, § 1176 zu M 195).
Die städtebauliche Entwicklung im Frankfurter Osten mit der Ansiedlung von Gewerbenutzungen und dem Umzug der EZB auf das ehemalige Großmarktgelände erfordert Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen, entwickelt im "Masterplan Verkehr - Entwicklungsbereich Frankfurter Osten". Ziele sind insbesondere eine bessere Erschließung des Osthafengebietes und eine bessere Verkehrsverbindung zwischen dem Frankfurter Süden und Norden sowie zwischen der BAB 661 und der Innenstadt.
Der Osthafenplatz soll eine funktionale und straßenraumgestalterische Aufwertung erfahren, wobei eine bestandsnahe Umgestaltung vorgesehen ist. Zusätzlich machen die vorhandene Ausbauqualität und der Zustand der Verkehrsflächen eine verkehrsgerechte Herstellung notwendig.
B. Alternativen
- keine -
Keine; die Maßnahme ist bereits umgesetzt. Die Mittel wurden zur Abwehr weiterer schadhafter Folgen für die Stadt Frankfurt am Main bereits verausgabt bzw. gebunden.
C. Lösung
- Allgemeines
Die in der Magistratsvorlage M 123 beschriebene und mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018 (§ 3049) beschlossene Maßnahme ist baulich komplett fertiggestellt.
- Mehrkosten
zu 1.1 Straßenbauarbeiten:
Aufgrund einer nachträglichen Anpassung der Oberflächenentwässerung im Kreisverkehr wurde die Deckenhöhenplanung partiell geändert. Hierfür musste die bereits gesetzte Bordanlage erneut hergestellt werden. Die Straßenabläufe mussten reguliert werden. Entgegen der ursprünglichen Planung wurde die Raab-Karcher Ausfahrt nicht gepflastert, sondern in Asphaltbauweise hergestellt. Für das Großpflaster im Innenring des Kreisverkehrs musste zusätzlich ein Betonfundament hergestellt werden.
Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen, insbesondere durch unvorhergesehene Sachverhalte im Untergrund, wie Leitungsaltbestand, welcher in seiner Lage deutlich vom Gesamttrassenplan abweicht, musste von dem ursprünglich vorgesehenen Verkehrsphasenkonzept erheblich abgewichen werden. Hierdurch entstanden Mehrkosten.
Außerdem kam es zu deutlichen Mehrkosten durch Leistungsminderungen bedingt durch die Bearbeitung von so genannten "Inselbaustellen". Hier wurde durch den Einsatz von kleineren Geräten als ursprünglich kalkuliert die Erbringung der Bauleistung deutlich verlangsamt.
Für das Aufbrechen von Basaltpflaster mit anhaftendem Asphalt, sowie darunter gelagertem Bau- und Trümmerschutt, entstanden Mehrkosten. Zusätzlich entstanden Mehrkosten durch das erschwerte Lösen von Bau- und Trümmerschutt. Diese unterschiedlichen Entsorgungsfraktionen mussten zum Teil als Mindermengen vor Ort separiert und getrennt nach Aushub-Fraktionen zwischengelagert sowie nach einer Beprobung durch den externen Bodengutachter wieder aufgeladen und abtransportiert werden.
zu 1.2. Sanierung Brunnen:
Die Mehrkosten aus der Planung des Brunnenschachtes, welche durch die
- Mehrkostenvorlage beschlossen wurden (10.800 €), werden durch geringere Baukosten als in der Kostenberechnung angenommen nun aufgehoben.
zu 1.3 Trassenarbeiten:
Die mit der
- Mehrkostenvorlage beschlossenen Mehrkosten beim Amt für Informations- und Kommunikationstechnik verringern sich, da u.a. die Kabeleinzugarbeiten günstiger waren als vorgesehen. Ebenso waren die signaltechnischen Arbeiten an der LSA günstiger als in der Kostenberechnung angenommen.
Der Umbau des Fahrleitungsmasten der VGF konnte entfallen, daher entfallen diese Kosten komplett.
zu 2 Baunebenkosten:
Die Kosten für die Bauüberwachung im Straßenbau steigen aufgrund der höheren Nachtragssummen ebenfalls. Die Kosten für den Baumgutachter waren geringer als in der Kostenberechnung angenommen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf
| | | brutto |
| 1. | Baukosten | Mehr/Minderkosten € | € | € |
| 1.1 | Straßenbauarbeiten | 1.246.730 | ||
| 1.2 | Sanierung Brunnen | -17.504 | ||
| 1.3 | Trassenarbeiten | |||
| 1.3.1 | Kabel- und Kabeltiefbauarbeiten Amt 16 | -156.835 | ||
| 1.3.2 | Straßenbeleuchtung | -85.233 | ||
| 1.3.3 | Fahrleitungsmast | -67.500 | ||
| 1.3.4 | LSA | -29.830 | ||
| 1.4 | Begrünung | 43.101 | ||
| 1.5 | Kanalarbeiten | 60.522 | ||
| Summe 1 Baukosten | 993.451 |
| 2. | Baunebenkosten | € | € | € |
| Planung Amt 16 | 0 | |||
| Planung LSA | 0 | |||
| Baumgutachten, Planung Amt 67 | -12.303 | |||
| Planung Brunnensanierung | 678 | |||
| Sonst. Gutachten, Bauüberwachung | 128.648 | |||
| Summe 2 Baunebenkosten | 117.023 | |||
| MEHRKOSTEN GESAMT | 1.110.474,00 | |||
| davon | ||||
| konsumtiver Kostenanteil 1.3.2 Straßenbeleuchtung | 79.335 | |||
| davon aktivierungsfähige | ||||
| Mehrkosten | 1.031.139,00 | |||
| Gerundet: | 1.032.000,00 |
2. Finanzbedarfszeitraum der Mehrkosten mit Angabe der Jahresraten:
| in Projektdefinition | 5.001450 | 5.004909 | ||
| bis 01/2025 | 16.616,97 € | 745.142,82 €* | ||
| * davon wurden 79.334,25 € als konsumtiver Anteil | ||||
| für Beleuchtung verbucht | ||||
| ab 02/2025 | 100.406,03 € | 248.308,18 € | ||
| 117.023,00 € | 993.451,00 € |
3. Folgeinvestitionen
- keine -
4. Jahresfolgekosten mit Bezug auf Mehrkosten
a) Personelle Ausgaben
- keine -
b) Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten
| Straßenbau | |
| 0 m2 á 1,30€ | 0,00 € |
| Grün- und Freiflächen | |
| 5 % von 30.796,44€ | 1.539,82 € |
| Brunnen | |
| Unterhaltung | 0,00 € |
| Gesamt | 1.539,82 € |
| 2. Abschreibung | |
| Straßenbau (30 Jahre) 1/30 von 1.188.709,91 € | 39.623,66 € |
| Beleuchtung investiv (20 Jahre) 1/20 von -164.567,81 €: | -8.228,39 € |
| Grünflächen (15 Jahre) 1/15 von 30.796,44 €: | 2.053,10 € |
| Brunnen (20 Jahre) 1/20 von -16.826,25 €: | -841,31 € |
| gesamt | 32.607,06 € |
| c) Kapitalkosten |
| 1. Kalkulatorische Verzinsung | |
| (1,75% / 2 x 1.032.000,00 €) = | 9.030,00 € |
| *) 1,75 %Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben 2024-2025 vom 17.01.2023 | |
| Jahresfolgekosten insgesamt: | 43.176,88 € |
5. Jahreserträge
- keine -
6. Leistungen Dritter
- keine -
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen
- keine -
8. Sonstiges
entfällt
Anlage 1_Lageplan (ca. 679 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juni 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.09.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)