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Aufbau eines stadtweiten Systems von Mobilitätsstationen für Sharing-Angebote hier: Bau- und Finanzierungsvorlage sowie Verlagerung des Projekts…

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Aufbau eines stadtweiten Systems von Mobilitätsstationen für Sharing-Angebote hier: Bau- und Finanzierungsvorlage sowie Verlagerung des Projekts "Ladeinfrastruktur/E-Mobilität" zum Dezernat XII

Vorlagentyp: M
73 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Vorschlag beinhaltet den Aufbau eines stadtweiten Systems von Mobilitätsstationen für Sharing-Angebote in Frankfurt am Main bis Ende 2030. Ziel ist es, durch die Bereitstellung dieser Stationen die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel zu fördern und die Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Dies soll durch ein großflächiges Netz von mindestens 500 Stationen erreicht werden, um eine flexible und nachhaltige Mobilität zu gewährleisten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main anstrebt, bis spätestens Ende 2030 ein stadtweites Netz mit mindestens 500 Mobilitätsstationen mit unterschiedlicher Größe aufzubauen, welches sicherstellt, dass sowohl im Stadtzentrum als auch in den peripheren Stadtteilen verschiedene Sharing-Angebote bereitgestellt werden können (§ 4688, Ziffer XIV).
  2. Der Magistrat wird mit der Umsetzung dieses Projekts beauftragt.
  3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zur Umsetzung die Gesamtkoordination übernehmen soll, um die Mobilitätsbedürfnisse des ÖPNV weiterzuentwickeln und dabei flexible Bedienungsformen zu berücksichtigen.
  4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass a. für die Umsetzung des Projekts bis Ende 2030 mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 6.060 T€ zu rechnen ist, b. der aktivierungsfähige Kostenanteil rd. 4.749 T€ beträgt und die konsumtiven Aufwendungen bei rd. 1.311 T€ liegen.
  5. Es wird zugestimmt, dass die Zuständigkeit inklusive der zur Verfügung stehenden Mittel für das Projekt "Ladeinfrastruktur/E-Mobilität" zukünftig dem Dezernat XII obliegt und unter einer neu einzurichtenden Projektdefinition in der PG 16.03 "Verkehrsanlagen" fortgeführt wird.
  6. Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.
  7. Die für die Baumaßnahme "Mobilitätsstationen" benötigten Investitionsmittel in Höhe von rd. 4.749 T€ werden bewilligt und freigegeben. VIII. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a. auf der PD 5.002746 Nahmobilität in der PG 16.03 Verkehrsanlagen 200 T€ für die Maßnahme Mobilitätsstationen zur Verfügung stehen, b. die Maßnahme über eine neu in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird und bereits verausgabte Mittel entsprechend zugeordnet werden, c. die konsumtiven Aufwendungen der Maßnahme 1.311 T€ betragen, hiervon für bereits durch traffiQ durchgeführte Arbeiten Kosten i. H. v. 104 T€ angefallen sind und diese über den konsumtiven städtischen Zuschuss an traffiQ ausgezahlt wurden. d. mit Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 550 T€ zu rechnen ist, die zukünftige Haushalte zusätzlich belasten.
  8. Der Magistrat wird beauftragt, traffiQ anzuweisen, eine systematische Akquise von Fördermitteln durchzuführen und - soweit möglich - entsprechende Förderanträge für die Stadt Frankfurt am Main zu stellen (NR 908, Ziffer XVII).
  9. Der Magistrat wird damit beauftragt, über die Standortplanung sowie jährlich über den Fortschritt der Umsetzung der Mobilitätsstationen zu berichten und das Projekt nach dessen Abschluss zu evaluieren.

Begründung

A. Zielsetzung

Im Rahmen des Berichts Masterplan Mobilität Frankfurt (§ 7332 vom 04.03.2021, M 39: Erarbeitung Masterplan Mobilität) sowie dem Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (§ 7285 vom 04.03.2021, M 163: Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main) formuliert die Stadt Frankfurt am Main das Ziel, den Anteil des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) in der Stadt bis zum Jahr 2035 um 10 % zu senken. Gleichzeitig formuliert sie das Ziel, basierend auf den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung ("Klimaneutrales Frankfurt 2035. Grundsatzbeschlüsse" § 1650 vom 12.05.2022, sowie "Klimastadt Frankfurt" - § 4688 vom 02.05.2024), durch ein stadtweites Netz von mindestens 500 Mobilitätsstationen unterschiedlicher Größe die Herstellung der Wahlfreiheit bei den Verkehrsmitteln unmittelbar zu unterstützen. Anbieter von z.B. E-Scootersharing, Leihrädern und Carsharing erhalten dann die Möglichkeit, ihr Angebot im Rahmen der städtisch hergestellten Flächen eigenwirtschaftlich bereitzustellen. Gleichzeitig wird eine nachfragegerechte Umsetzung der Mobilitätsstationen neben der Innenstadt auch in peripheren Stadtteilen gewünscht.

Die Umsetzung von Mobilitätsstationen ist eine Maßnahme, um den Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu erleichtern und eine Alternative zu privaten Pkw in Frankfurt am Main zu bieten. Durch die Ausweisung geeigneter Abstellflächen für Leihangebote von insbesondere Fahrrädern und E-Scootern, kann das Angebot dieser Verkehrsmittel außerdem geordnet und reguliert werden. Gleichzeitig trägt dies zur Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und zu einem klimafreundlichen Mobilitätskonzept der Stadt Frankfurt am Main bei. Dabei kann es gleichzeitig das Ziel sein, die verschiedenen Träger des Umweltverbundes untereinander zu verknüpfen und sichtbarer zu machen.

Als Ergänzung zum derzeitigen ÖPNV bieten Shared-Mobility-Angebote ein großes Potenzial: Durch die gemeinsame Nutzung von Verkehrsmitteln können diese bestmöglich ausgelastet, Treibhausgasemissionen und der Flächenverbrauch verringert, sowie bei der langfristigen Einführung eines Angebots der Anteil an Privat-Pkw reduziert werden. Nutzende des ÖPNV können so ihre Wege individuell nach ihren Bedürfnissen mit dem dafür geeigneten Verkehrsmittel zurücklegen. Insbesondere die Nachfrage nach E-Scootern zeigt, dass Verkehrsmittel geteilter Mikromobilität eine wichtige Alternative für das Zurücklegen von (Kurz-)Strecken in Frankfurt am Main darstellt.

Insgesamt fügt sich der Aufbau von Mobilitätsstationen in Kombination mit weiteren Teilstrategien in Frankfurt am Main in die städtische Mobilitätsstrategie ein. Gemäß den Grundsätzen einer nachhaltigen urbanen Mobilitätsplanung (SUMP), hält die Stadt ein flächendeckendes Angebot von Mobilitätsstationen für eine geeignete Maßnahme, um zur Erhöhung des Modal-Split Anteils von Verkehrsmitteln im Umweltverbund, zur Regulierung und Ordnung des Sharing-Angebotes sowie einer Verbesserung des städtischen Mobilitätsangebotes beizutragen.

Die Zuständigkeit für das Projekt "Ladeinfrastruktur/E-Mobilität" obliegt in sachgerechter und zielführender Weise zukünftig dem Dezernat XII - Mobilität, weil mit diesen Mittel v. a. Investitionen finanziert werden, die den Straßenraum bzw. Straßenbau betreffen. Insbesondere um die Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main konzeptionell umzusetzen, wozu auch Standards und Musterlösungen für die Errichtung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zu entwickeln sein werden, bedarf es entsprechender Mittel.

B. Alternativen

a) Die Beibehaltung des Status quo, ohne dedizierte Abstellflächen für Sharing-Fahrzeuge. Das Angebot bliebe damit ohne ordnende, regulierende und bereitstellende Wirkung in der Stadt bestehen.

b) Entwicklung einer alternativen Strategie, bei welcher nur die zweirädrige Sharing-Mobilität geordnet wird. In dieser Strategie wäre die Integration von Carsharing nicht enthalten, sodass die Umsetzung größerer Mobilitätsstationen nicht erfolgt.

C. Lösung

Die Stadt Frankfurt am Main und traffiQ beabsichtigen, die Vernetzung von Sharing-Mobilitätsangeboten innerhalb der Stadt Frankfurt am Main zu fördern. Durch die Bündelung der Angebote an Mobilitätsstationen soll der öffentliche Raum geordnet sowie die Angebote im Umweltverbund durch eine flächendeckende Errichtung der Stationen in Frankfurt gestärkt werden. Die Mobilitätsstationen sollen in drei unterschiedlichen Typen, die sich in Größe und Funktion unterscheiden, auf öffentlichen Flächen entstehen.

S-Stationen bündeln Zweirad-Sharing in der Innenstadt, in innenstadtnahen Bereichen sowie in Stadtteilzentren und sollen dort etwa alle 100 - 200m errichtet werden. Punktuell können an nachfragestarken Standorten außerhalb dieser Bereiche S-Stationen zur Erhöhung der Ordnungswirkung errichtet werden. M-Stationen beinhalten zusätzlich stationsbasiertes Carsharing und verknüpfen das Angebot zu ÖPNV-Haltepunkten und den Wohnquartieren. Sie werden im gesamten Stadtgebiet vorrangig in Wohngebieten etwa alle 500m eingerichtet.

L-Stationen bieten an nachfragestarken Außenästen des Schienenverkehrs und Schienen-Knotenpunkten ein größeres Angebot an stationsbasiertem Car- und Zweirad-Sharing. Bei Bedarf können weitere Angebote der geteilten Mobilität ergänzt werden. Die Mobilitätsstationen sollen durch Markierungen und eine Stele sichtbar gemacht werden.

traffiQ übernimmt für die Umsetzung der Mobilitätsstationen die Gesamtkoordination. Diese umfasst u.a. die Flächensuche für die Stationen, den Abstimmungsprozess mit den zuständigen Fachämtern, die Vergabe der Bauleistungen, das Controlling der Kosten, das Fördermittelmanagement sowie die Evaluation der Stationen. traffiQ baut die Stationen im Namen und auf Rechnung der Stadt Frankfurt am Main. Die Stadt Frankfurt am Main stellt hierfür ihre Grundstücksflächen zur Verfügung.

Die aktuellen Planungen umfassen etwa 24 L-Stationen, 377 M-Stationen und 555 S-Stationen als flächendeckendes Angebot. Hierin inkludiert sind die bereits bis Ende 2024 fertiggestellten 140 Stellplätze für E-Scooter-Sharing, die jedoch noch um Stellplätze für Bikesharing ergänzt werden sollen. Für eine bessere Ordnungswirkung und eine Erschließung äußerer Stadtteile sollen mehr Stationen entstehen, als in den Beschlüssen "Klimaneutrales Frankfurt 2035. Grundsatzbeschlüsse" und "Klimastadt Frankfurt" als Mindestziel vorgegeben wurden.

Die Ausstattung der Stationen umfasst ausschließlich die für die Mobilität sowie die Sichtbarkeit relevanten Gestaltungsmöglichkeiten, um möglichst flexibel auf das sich stetig weiterentwickelnde Angebot aber auch auf die Nachfrageänderungen reagieren zu können.

Der Zugang zu den Mobilitätsstationen im Bereich der Mikromobilität wird anbieterneutral erfolgen. Entsprechend der Entwicklungen der Angebote behält sich die Stadt vor, ein Verteilungsverfahren für Sondernutzungserlaubnisse oder eine Dienstleistungskonzession an einen oder mehrere Anbieter zu vergeben. Die Carsharing-Stellflächen werden durch ein wettbewerbliches Verteilungsverfahren, welches federführend durch das Straßenverkehrsamt koordiniert wird, an einzelne Anbieter vergeben. Auch hierfür werden Sondernutzungserlaubnisse ausgegeben. Die Anbieter sollen dabei dazu verpflichtet werden, bei installierter Ladeinfrastruktur an den Stationen zeitnah auf emissionsfreie Fahrzeuge umzustellen. Die Stadt Frankfurt erhält über die Sondernutzungserlaubnisse Gebühren von den Anbietern. Die Höhe der Sondernutzungsgebühren ist über die geltende Sondernutzungssatzung festgelegt.

Zur bedarfsgerechten Planung und Errichtung von Mobilitätsstationen wird eine Curbside-Management-Software eingesetzt, die die örtlichen Gegebenheiten sichtbar macht. Regelmäßiges Monitoring und digitale Erfassung realer Nachfragedaten unterstützen die Analyse von Defiziten und Potenzialen. Gleichzeitig sollen die Standorte und Angebote in relevante Mobilitäts-Apps integriert werden, um die öffentliche Wahrnehmung zu steigern und flexible Reiseplanungen zu ermöglichen. Die Umsetzung hängt von der Zustimmung der App-Anbieter ab.

Für den Bau der Stationen wird die weitgehende Nutzung von Fördermitteln angestrebt. Die Projektpartner verpflichten sich dazu, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, sollten Förderprogramme für das Projekt infrage kommen.

Die Mobilitätsstationen in Frankfurt am Main sollen bis Ende des Jahres 2030 fertiggestellt werden.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf: 4.748.763 €
  2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2025: 1.059.736 € 2026: 1.023.530 € 2027: 1.048.904 € 2028: 1.013.083 € 2029: 603.509 € Zudem fallen u. a. für die erforderlichen Markierungsarbeiten und für die Projektsteuerung durch traffiQ nicht aktivierungsfähige Aufwendungen von insgesamt 1.311.146 € an, die in den einzelnen Haushaltsjahren im Rahmen der Zielwerte mit folgenden Beträgen aus dem Ergebnishaushalt, PG 16.03, zu finanzieren sein werden: 2024: 103.653 € (bereits durch traffiQ durchgeführte Arbeiten über den konsumtiven städtischen Zuschuss ausgezahlt) 2025: 238.778 € 2026: 241.774 € 2027: 261.361 € 2028: 260.188 € 2029: 205.392 € Die Stadt zahlt traffiQ für die von ihr erbrachten Eigenleistungen eine jährliche Vergütung in Höhe von 3% der jeweiligen investiven und konsumtiven Jahresraten für den Stationsbau zzgl. MwSt. Diese Vergütung ist für die Gesamtkoordination der Umsetzung und Projektleitung gemäß der Vereinbarung über Planung, Bau und Finanzierung von Mobilitätsstationen. Die Höhe der Vergütung passt sich an die jährlich schwankenden Aufwände an und bildet diese ab.
  3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine
  4. Jahresfolgekosten:
    • a)Persönliche Ausgaben: keine
    • b)Sachkosten Bauunterhaltungskosten: 33.460 € Für die langfristige Instandhaltung der Beschilderung fallen im Durchschnitt jährlich 20 € pro Station an, für die Markierungen zusätzlich 15 €. Bei insgesamt 956 Stationen im Endausbau ergibt sich daraus ein jährlicher Gesamtaufwand von 33.460 €.
    • c)Kapitalkosten
  5. Kalkulatorische Verzinsung*): 4.749.000 € x 1,75 % / 2 = 41.553,75 € *) Zinssatz für 2025 gem. Rundschreiben vom 17.01.2023
  6. Abschreibung: 4.748.763 € / 10 = 474.876 € Summe Jahresfolgekosten: 549.889,75 € Summe Jahresfolgekosten gerundet: 550.000 €
  7. Jahreserträge: keine
  8. Leistungen Dritter: keine
  9. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine
  10. Sonstiges: - Anlage _Kostenuebersicht (ca. 259 KB) Anlage _Vereinbarung_Mobilitaetsstationen (ca. 5,4 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 19. März 2024NRNR 908Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes FrankfurtSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 2. Juni 2025MM 88Abhilfebeschluss zum Bürgerbegehren „Klimaentscheid Frankfurt am Main“Magistratsvortrag
  3. 13. Juni 2025Sie sind hier
    MM 94Aufbau eines stadtweiten Systems von Mobilitätsstationen für Sharing-Angebote hier: Bau- und Finanzierungsvorlage sowie Verlagerung des Projekts „Ladeinfrastruktur/E-Mobilität“ zum Dezernat XII
    Magistratsvortrag
  4. 16. Juni 2025NRNR 1286MobilitätsstationenSTVV-Antrag · CDU
  5. 11. August 2025Antwort des Magistrats · nach 73 WochenBB 291a) Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt b) Solaroffensive für Frankfurt IV: Beschleunigung des Ausbaus von Fotovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen auf den Dächern der städtischen Tochter- und BeteiligungsgeseMagistratsbericht
  6. 18. Juni 2026FF 121In der Vergangenheit wurde sich oft mit den Auswirkungen von E-Scooter-Verleihsystemen auf den öffentlichen Raum befasstFragestunde-Frage
  7. 17. August 2026AA 23Tatsächliche jährliche Folgekosten des Betriebs von E-Scooter-VerleihsystemenSTVV-Anfrage · AfD
  8. 25. September 2026MM 134Mittelverpflichtung „EU-Förderprogramm „ELENA“ (Anteil Amt für Bau und Immobilien (ABI)): Grundsatzbeschluss und Bau- und Finanzierungsvorlage zur energetischen Sanierung von öffentlichen Bestandsgebäuden (Tranche 1)Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 37 · 17.06.2025
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 94 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 37 · 23.06.2025
TO I, TOP 30
Angenommen
1. Der Vorlage M 94 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1286 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)AfD (M 94 und NR 1286 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)ÖkoLinX-ELF (M 94 = Annahme, NR 1286 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIG
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1286); Linke und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 94 und NR 1286 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (M 94 = Annahme, NR 1286 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 40 · 01.07.2025
TO I, TOP 11
Angenommen
1. Der Vorlage M 94 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1286 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Sonstige:
Gartenpartei (M 94 = Enthaltung, NR 1286 = Prüfung und Berichterstattung)Stadtv. Yilmaz (M 94 = Annahme, NR 1286 = Ablehnung)Stadtv. Bäppler-Wolf (M 94 und NR 1286 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1286) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 94 = Enthaltung, NR 1286 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 94 = Annahme, NR 1286 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 94 und NR 1286 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 42 · 03.07.2025
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage M 94 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1286 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Papke, Huber, Luxen, Nagel und Dr. Knacker sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Enthaltung:
Gartenpartei
zu 2 / a)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1286) sowie AfD (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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