Tatsächliche jährliche Folgekosten des Betriebs von E-Scooter-Verleihsystemen
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, die tatsächlichen jährlichen Folgekosten des Betriebs von E-Scooter-Verleihsystemen in Frankfurt zu ermitteln, einschließlich Personal- und Sachkosten sowie der zugehörigen Aufwendungen und Einsätze von Rettungsdiensten. Sie beinhaltet spezifische Fragen zur Kostenschätzung und zu den Auswirkungen auf die kommunalen Ressourcen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
In der Fragestunde mit Frage 121 wurde durch die AfD-Fraktion im Römer nach den jährlichen Folgekosten des Betriebs von E-Scootern gefragt, jedoch verweist die Antwort des Magistrats lediglich auf die Projekt- und Investitionskosten der Mobilitätsstationen bis 2030 (M 94), somit wurde der Kern der Frage nicht beantwortet. Diese Kosten umfassen ein Gesamtprojekt zur Förderung verschiedener Sharing-Angebote und sind nicht mit den laufenden Verwaltungs- und Betriebskosten zu verwechseln, die ausschließlich durch den Betrieb von E-Scooter-Verleihsystemen entstehen.
Für eine sachgerechte Bewertung ist daher entscheidend, welche jährlich wiederkehrenden Personal- und Verwaltungskosten für Genehmigungen, Überwachung, Kontrollen, Bearbeitung von Beschwerden, Umsetzungen sowie sonstige Vollzugsmaßnahmen entstehen.
Darüber hinaus sind nach Angaben von Polizei, Unfallforschung und Versicherern in der vergangenen Zeit die Zahl der Unfälle mit E-Scootern deutlich angestiegen. Diese Entwicklung führt nicht nur zu einer erhöhten Inanspruchnahme von Rettungsdienst und Krankentransport (Feuerwehr), sondern verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Folgekosten, die letztlich von der Solidargemeinschaft der Kranken- und Unfallversicherungen getragen werden. Diesbezüglich erscheint es angezeigt, die durch den Betrieb gewerblicher E-Scooter entstehenden unmittelbaren und mittelbaren Belastungen umfassend zu erheben und zu bewerten, ob die bestehenden rechtlichen Anforderungen an die Straßennutzung dieser Fahrzeuge den Sicherheitsanforderungen des Verkehrs noch gerecht werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie hoch waren im Haushaltsjahr 2025 die tatsächlichen Personal- und Sachkosten der Stadt Frankfurt, die unmittelbar oder mittelbar durch den Betrieb gewerblicher E-Scooter entstanden sind?
Es wird um eine Aufschlüsselung insbesondere nach folgenden Kostenpositionen gebeten:
- Verwaltungsaufwand,
- Genehmigungs- und Sondernutzungsverfahren,
- Verkehrsüberwachung,
- Kontrolle von Abstellverstößen,
- Umsetzungen oder Sicherstellungen,
- Bearbeitung von Bürgerbeschwerden sowie
- sonstigen Folgekosten
- Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) wurden im Jahr 2025 in den beteiligten Ämtern (z. B. Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt, Amt für Straßenbau und Erschließung sowie weitere betroffene Dienststellen) für Aufgaben im Zusammenhang mit gewerblichen E-Scooter-Verleihsystemen aufgewendet?
- Welche Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren, Verwaltungsgebühren, Bußgeldern oder sonstigen Entgelten standen diesen jährlichen Aufwendungen im gleichen Zeitraum gegenüber und ergibt sich hieraus ein Kostendeckungsgrad?
- Wie hoch schätzt der Magistrat die jährlich wiederkehrenden Gesamtkosten, die unabhängig von den Investitionskosten der Vorlage M 94 allein durch den laufenden Betrieb und die Überwachung der E-Scooter-Verleihsysteme entstehen?
- Wie viele Einsätze der Feuerwehr und des Rettungsdienstes standen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 nach Kenntnis des Magistrats im Zusammenhang mit Unfällen unter Beteiligung gewerblich bereitgestellter E-Scooter? Es wird um eine jährliche Aufschlüsselung nach Anzahl der Einsätze sowie - soweit möglich - nach Schwere der Verletzungen gebeten.
- Welche Personal-, Sach- und Einsatzkosten entstehen der Stadt Frankfurt jährlich infolge von Rettungsdienst-, Feuerwehr- und Ordnungsmaßnahmen, die unmittelbar auf Unfälle oder ordnungswidrig abgestellte E-Scooter zurückzuführen sind?
- Werden die Kosten der Ordnungswidrigkeitsverfahren (wenn rechtlich möglich) den jeweiligen Verleihunternehmen ganz oder teilweise in Rechnung gestellt?
- Inwiefern hat der Magistrat geprüft, ob die Betreiber gewerblicher E-Scooter-Verleihsysteme stärker an den durch ihr Geschäftsmodell verursachten kommunalen Folgekosten beteiligt werden können, etwa über Sondernutzungsgebühren, Kostenersatz oder andere Instrumente?
- Hält der Magistrat angesichts der steigenden Zahl von Unfällen unter Beteiligung von E-Scootern sowie der hierdurch entstehenden Belastungen für Rettungsdienst, Polizei und Gesundheitswesen die derzeitigen bundesrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen weiterhin für ausreichend? Es wird um Begründung gebeten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2025MM 94Aufbau eines stadtweiten Systems von Mobilitätsstationen für Sharing-Angebote hier: Bau- und Finanzierungsvorlage sowie Verlagerung des Projekts „Ladeinfrastruktur/E-Mobilität“ zum Dezernat XIIMagistratsvortrag
- 18. Juni 2026FF 121In der Vergangenheit wurde sich oft mit den Auswirkungen von E-Scooter-Verleihsystemen auf den öffentlichen Raum befasstFragestunde-Frage
- 17. August 2026Sie sind hierAA 23Tatsächliche jährliche Folgekosten des Betriebs von E-Scooter-VerleihsystemenSTVV-Anfrage · AfD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate