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Mobilitätsstationen

Vorlagentyp: NR CDU

Antrag

  1. Der Magistratsvortrag M 94 vom 13.06.2025 "Aufbau eines stadtweiten Systems von Mobilitätsstationen für Sharing-Angebote ..." wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Standorte für M- und L-Stationen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ortsbeirat festzulegen sind.
  2. Die Ziff. III des M 94 vom 13.06.2025, nach der die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH die Umsetzung der Gesamtkoordination übernimmt, wird abgelehnt. Die Gesamtkoordination wird im Zuständigkeitsbereich des Dezernats XII - Mobilität - einem bestehenden Fachamt oder einer neu einzurichtenden Verwaltungseinheit, etwa einer Stabsstelle für intermodale und verkehrsträgerübergreifende Mobilitätssteuerung, übertragen.

Begründung

Es ist sinnvoll, im öffentlichen Raum Mobilitätsstation zur Ausleihe von Fahrrädern, E-Scootern und Carsharing-Fahrzeugen einzurichten. Damit wird zum einen, gerade auch bei einer räumlichen Nähe zu Haltestellen des ÖPNV, der Umstieg auf andere Verkehrsmittel gestärkt, um den Autoverkehr zu verringern. Zum anderen werden teils chaotische, die Verkehrssicherheit von Fußgängern beeinträchtigende Zustände beim Abstellten von Leihfahrrädern und E-Scootern beordnet. Dabei werden die Mobilitätsstationen in Konkurrenz zu anderen Nutzungen Flächen im Straßenraum belegen. M- und L-Stationen, zusammen 417 Anlagen, sollen jeweils einen Flächenbedarf von vier bzw. sechs Stellplätzen haben. Um bei der großen Anzahl an Stationen die Akzeptanz in der Bevölkerung zu sichern, müssen die Standorte im Einvernehmen mit den Ortsbeiräten festgelegt werden. Die Ortsbeiräte haben eine gute Ortkenntnis, um die Notwendigkeit und Angemessenheit der Standorte beurteilen zu können. Die Beauftragung von traffiQ widerspricht deren eigentlichem Auftrag. traffiQ wurde gemäß Hessischem ÖPNV-Gesetz durch die Stadt Frankfurt am Main gegründet, um die Planung, Organisation und Qualitätssicherung des öffentlichen Personennahverkehrs - insbesondere von Bus und Bahn - sicherzustellen. Die operative Steuerung, bauliche Umsetzung und das Fördermittelmanagement für städtische Infrastrukturmaßnahmen liegt bei den Fachämtern. Eine Übertragung dieser Aufgaben an traffiQ schafft neue Doppelstrukturen und wirft erhebliche Fragen nach der fachlichen Abgrenzung und politischen Steuerbarkeit auf. Wer künftig die Prioritäten bei Standortentscheidungen, Auswahlkriterien für Anbieter oder technische Standards setzen soll, bleibt in der aktuellen Planung offen. Die Gesamtkoordination für Mobilitätsstationen soll daher bei einem schon jetzt mit der Umsetzung von Mobilitätsinfrastrukturmaßnahmen befassten Fachamt liegen.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

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