Abhilfebeschluss zum Bürgerbegehren "Klimaentscheid Frankfurt am Main"
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Abhilfebeschluss zum Bürgerbegehren "Klimaentscheid Frankfurt am Main" zuzustimmen. Dies geschieht, da die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften erreicht wurde und die Stadtverordnetenversammlung die Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen unterstützt. Das erwartete Ergebnis ist die Stärkung der klimapolitischen Maßnahmen in Frankfurt.
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Thema Fahrradfahren verfolgenBeschlussvorschlag
Der beantragte Bürgerentscheid entfällt. Im Übrigen wird festgestellt, dass die für das Bürgerbegehren notwendige Anzahl an Unterstützungsunterschriften mit 15.574 gültig überprüften Unterschriften erreicht wurde.
Begründung
A. Zielsetzung
Im November 2021 wurde das Bürgerbegehren "Klimaentscheid Frankfurt am Main" initiiert. Das Bürgerbegehren stellt einen Antrag auf Zulassung eines Bürgerentscheids (§ 8b Absatz 1 Satz 1 der Hessischen Gemeindeordnung) dar. Von den eingereichten Unterstützungsunterschriften wurden 15.574 als gültig überprüft. Die notwendige Anzahl von 15.362 Unterstützungsunterschriften gemäß § 8b Absatz 3 Satz 3 HGO wurde damit erreicht.
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung teilen die Auffassung des Klimaentscheids, wonach die Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie Anpassung an unabwendbare Folgen des Klimawandels zentrale Herausforderungen unserer Zeit darstellen.
Dabei trägt Frankfurt, als größte Stadt Hessens und fünftgrößte Metropole Deutschlands, eine besondere Verantwortung und muss daher mit gutem Beispiel vorangehen. Der Magistrat, Ämter und Stadtverordnete haben sich gemeinsam mit Vertreter:innen des Klimaentscheids in einem mehrmonatigen, vertrauensvollen und sehr konstruktiven Gesprächsprozess darauf verständigt, wie der bereits eingeleitete klimapolitische Aufbruch durch neue Ideen, ergänzende Maßnahmen und mehr Tempo bei der Umsetzung verstärkt werden kann. Die vereinbarten Maßnahmen wurden durch die Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024 mit dem § 4688 beschlossen: Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt.
Daraufhin teilten zwei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens durch Schreiben vom 10.05.2024 (Eingang im Bürgeramt, Statistik und Wahlen am 21.05.2024) mit, dass sie das beantragte Bürgerbegehren "Klimaentscheid Frankfurt am Main" zurückziehen. Ob durch die von zwei Vertrauenspersonen eingereichte Rücknahmeerklärung das Bürgerbegehren zur Erledigung gebracht werden kann, ist fraglich. Daher beschließt die Stadtverordnetenversammlung zur Rechtssicherheit, dass der mit dem Bürgerbegehren beantragte Bürgerentscheid entfällt.
Ferner wird mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Anzahl der gültig überprüften Unterstützungsunterschriften festgestellt. Mit Beschlussfassung können diese datenschutzgerecht vernichtet werden.
B. Alternativen
Der durch das Bürgerbegehren beantragte Bürgerentscheid findet keinen formellen Abschluss.
C. Lösung
Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gemäß § 54 Absatz 1 Satz 1 HGO.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Keine.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. März 2024NRNR 908Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes FrankfurtSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 2. Juni 2025Sie sind hierMM 88Abhilfebeschluss zum Bürgerbegehren „Klimaentscheid Frankfurt am Main“Magistratsvortrag
- 13. Juni 2025MM 94Aufbau eines stadtweiten Systems von Mobilitätsstationen für Sharing-Angebote hier: Bau- und Finanzierungsvorlage sowie Verlagerung des Projekts „Ladeinfrastruktur/E-Mobilität“ zum Dezernat XIIMagistratsvortrag
- 11. August 2025Antwort des Magistrats · nach 73 WochenBB 291a) Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt b) Solaroffensive für Frankfurt IV: Beschleunigung des Ausbaus von Fotovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen auf den Dächern der städtischen Tochter- und BeteiligungsgeseMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 88 = Ablehnung, NR 1290 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 88 und NR 1290 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 88 = Annahme, NR 1290 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme)