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Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten

Vorlagentyp: OA
242 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Vorschlag fordert die Anschaffung eines mobilen Lärmblitzers durch die Stadtpolizei, um die zunehmenden Lärmbelästigungen in Frankfurt zu sanktionieren. Ziel ist es, insbesondere in den östlichen Stadtteilen die Lärmemissionen von Fahrzeugen ohne Zulassung zu reduzieren. Es wird erwartet, dass durch die Einführung des Gerätes die Lärmbelästigung erheblich verringert wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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An der Mainkur — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um die immer höher werdende Anzahl an Kraftfahrzeugen, die unzulässige Lärmbelästigungen verursachen, zu sanktionieren. Sollte der Nutzungsbereich eines Lärmblitzers nicht ausreichen, weil die Einsätze der Kontrolleinheit Autoposer-Raser-Tuner (KART) dieses Jahr intensiviert werden, soll die Stadtpolizei trotzdem die Anschaffung eines solchen Gerätes von sich aus bei der Landespolizei anregen.

Begründung

Inzwischen gibt es in Deutschland zugelassene Geräte von deutschen Herstellern für Lärmblitzer. Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht hört man durch die östlichen Frankfurter Stadtteile über Kilometer regelmäßig das Dröhnen der Fahrzeuge mit Abgasanlagen, die mit Sicherheit keine Zulassung haben können. Besonders gerne wird die A 66 von der Borsigallee in Bergen-Enkheim bis nach Maintal genutzt. Dieser Bereich ist inzwischen eine Test- und Rennstrecke für Autoposer geworden. Tagsüber finden auf dem Abschnitt Testfahrten der dort ansässigen Autohäuser McLaren, Lamborghini und Bugatti oder den Rennmotorrädern eines ebenfalls dort ansässigen Motorradbetriebs statt. Auf der Wächtersbacher Straße werden von Kunden hemmungslos Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland- bzw. Harley-Davidson-Geländes. Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratsweg-Kreisel bis hin zur An der Mainkur lautstarke Rennen statt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 19. April 2021OFOF 13/11Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüstenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 3. Mai 2021OAOA 9Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüstenAnregung
  3. 1. Oktober 2021BB 339Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüstenMagistratsbericht
  4. 16. Juni 2025Sie sind hier
    OAOA 563Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten
    Anregung
  5. 5. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 242 WochenBB 474Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüstenMagistratsbericht
  6. 23. August 2026OFOF 80/11Rechtlichen Rahmen für Lärmblitzer schaffenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  7. 14. September 2026OMOM 653Rechtlichen Rahmen für Lärmblitzer schaffenDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 38 · 08.09.2025
TO I, TOP 43
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 563 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDVolt
Ablehnung:
LinkeFDPBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Ablehnung)FRAKTION (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Ablehnung)

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