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Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten

Vorlagentyp: OFGRÜNE
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Sicherheit verfolgen

Antrag

B339/21

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um die immer höher werdende Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen zu sanktionieren.

Sollte der Nutzungsbereich eines Lärmblitzer nicht ausreichen, weil die Einsätze der Sondereinheit KART dieses Jahr intensiviert werden, soll die Stadtpolizei trotzdem die Anschaffung eines solchen Gerätes von sich aus, bei der Landespolizei anregen.

Begründung

Inzwischen gibt es in Deutschland zugelassene Geräte von deutschen Herstellern für Lärmblitzer. Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man durch die östlichen Frankfurter Stadtteile über Kilometer regelmäßig das Dröhnen der Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die mit Sicherheit keine Zulassung haben können. Besonders gerne wird die Autobahn A 66 von der Borsigallee in Enkheim bis nach Maintal genutzt. Dieser Bereich ist inzwischen eine Test- und Rennstrecke für Autoposer geworden. Tagsüber finden auf dem Abschnitt Testfahrten der dort ansässigen Autohäuser: McLaren, Lamborghini und Bugatti oder den Rennmotorrädern eines ebenfalls dort ansässigen Motorradbetriebs statt. Auf der Wächtersbacher Straße werden von Kunden hemmungslos Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland/Harley-Davidson-Geländes. Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis hin zur Mainkur lautstarke 'Rennen' statt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Oktober 2021BB 339Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüstenMagistratsbericht
  2. 25. Mai 2025Sie sind hier
    OFOF 748/11Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 40 · 16.06.2025
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung OA 563 2025 Die Vorlage OF 748/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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