Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten
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Thema Sicherheit verfolgenAntrag
B339/21
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um die immer höher werdende Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen zu sanktionieren.
Sollte der Nutzungsbereich eines Lärmblitzer nicht ausreichen, weil die Einsätze der Sondereinheit KART dieses Jahr intensiviert werden, soll die Stadtpolizei trotzdem die Anschaffung eines solchen Gerätes von sich aus, bei der Landespolizei anregen.
Begründung
Inzwischen gibt es in Deutschland zugelassene Geräte von deutschen Herstellern für Lärmblitzer. Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man durch die östlichen Frankfurter Stadtteile über Kilometer regelmäßig das Dröhnen der Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die mit Sicherheit keine Zulassung haben können. Besonders gerne wird die Autobahn A 66 von der Borsigallee in Enkheim bis nach Maintal genutzt. Dieser Bereich ist inzwischen eine Test- und Rennstrecke für Autoposer geworden. Tagsüber finden auf dem Abschnitt Testfahrten der dort ansässigen Autohäuser: McLaren, Lamborghini und Bugatti oder den Rennmotorrädern eines ebenfalls dort ansässigen Motorradbetriebs statt. Auf der Wächtersbacher Straße werden von Kunden hemmungslos Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland/Harley-Davidson-Geländes. Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis hin zur Mainkur lautstarke 'Rennen' statt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2021BB 339Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüstenMagistratsbericht
- 25. Mai 2025Sie sind hierOFOF 748/11Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüstenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme