Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten
Ausschuss für Mobilität und Smart-City
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8. September 2025
8. September 2025
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht vor, dass die Stadtpolizei mit einem mobilen Lärmblitzer ausgestattet wird, um unzulässige Lärmbelästigungen durch Kraftfahrzeuge zu sanktionieren. Dies ist notwendig, da bestimmte Stadtteile von Lärm durch nicht zugelassene Fahrzeuge betroffen sind, besonders nachts und in den wärmeren Monaten. Die Stadtpolizei soll von sich aus die Anschaffung bei der Landespolizei anregen, sollte der Einsatzbereich eines Lärmblitzers nicht ausreichen.
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Beschluss
Die Vorlage OA 563 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um die immer höher werdende Anzahl an Kraftfahrzeugen, die unzulässige Lärmbelästigungen verursachen, zu sanktionieren. Sollte der Nutzungsbereich eines Lärmblitzers nicht ausreichen, weil die Einsätze der Kontrolleinheit Autoposer‐Raser‐Tuner (KART) dieses Jahr intensiviert werden, soll die Stadtpolizei trotzdem die Anschaffung eines solchen Gerätes von sich aus bei der Landespolizei anregen."