Stolperfallen im Herchenhainer Weg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Beseitigung von Stolperfallen auf dem Herchenhainer Weg, die durch Wurzelwachstum entstanden sind. Die Stolperfallen stellen eine Gefährdung für Fußgänger:innen und Radfahrende dar, was eine dringende Maßnahme erforderlich macht.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, eine Unterhaltspflege der Treppenanlage und der Wege zum Atzelbergplatz (östlicher Bereich von der Haltestelle "Atzelberg Ost", nicht sanierter Bereich) durchzuführen. Dabei ist darauf zu achten, dass gerade die Entwässerungsrinnen gereinigt werden, sodass diese wieder funktionsfähig sind. Die eingefassten Blumenbeete sowie Platzbegrenzungen aus Beton sollten grundgereinigt und gestrichen werden.
Begründung
In der Mitte des Herchenhainer Wegs haben sich durch Wurzelwachstum Stolperfallen gebildet, die eine Gefährdung für Fußgänger:innen und Radfahrende darstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2025Sie sind hierOMOM 7095Unterhaltspflege im unteren Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle „Atzelberg Ost“ (nicht sanierter Bereich) kommendDirektanregung
- 13. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1720Unterhaltspflege im unteren Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle „Atzelberg Ost“ (nicht sanierter Bereich) kommendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats