Zielgerichtete und effiziente Förderung der Mieter
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die rechtliche Unterstützung für Mieter in Frankfurt zu verbessern, indem eine überarbeitete Förderkonzeption für Beratungsangebote gefordert wird. Die vorgeschlagene Projektförderung wird abgelehnt, da sie keinen nachgewiesenen Zusatznutzen bietet und nicht nachhaltig ist. Ziel ist es, die Mittel dort einzusetzen, wo sie tatsächlich benötigt werden, um Versorgungslücken zu schließen.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Magistratsvortrag M 87 vom 26.05.2025 "Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstocken" wird in der vorliegenden Fassung abgelehnt. Die vorgesehene Projektförderung bietet keinen nachgewiesenen Zusatznutzen gegenüber bestehenden staatlichen und privaten Beratungsangeboten und droht durch kleinteilige Projektförderung mit begrenztem Budget keinen nachhaltigen Effekt zu erzielen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, eine überarbeitete Förderkonzeption vorzulegen, die gezielt bestehende, rechtlich qualifizierte Beratungen - insbesondere wohnortnahe Einrichtungen wie Mieterschutzvereine oder Verbraucherzentralen - dort stärkt, wo gesetzliche oder städtische Angebote faktisch nicht greifen, z. B. bei Sprachbarrieren, fehlendem Zugang zu Beratungshilfen oder niedrigschwelliger Erstberatung.
- Die Erarbeitung der neuen Konzeption erfolgt unter Einbindung der Mieterschutzvereine, des Amts für Wohnungswesen und des Sozialdezernats.
- Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der neuen Förderkonzeption eine regelmäßige und nachvollziehbare Erfolgskontrolle der geförderten Maßnahmen sicherzustellen. Dabei sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen:
a) Anzahl und Struktur der beratenen Mieter.
b) Art der Beratungsthemen.
c) Tatsächlicher Mehrwert im Vergleich zu bestehenden Angeboten.
Begründung
Die Intention der Vorlage, Beratungen für Mieter in Frankfurt zu verbessern, wird ausdrücklich unterstützt. In einem angespannten Wohnungsmarkt ist rechtliche Unterstützung zur Wahrung mietrechtlicher Ansprüche ein zentrales Anliegen. Die in der Vorlage vorgeschlagene befristete Projektförderung erweist sich jedoch als weder wirksam noch nachhaltig: Sie ist mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden, bietet nur begrenzte Mittel und erreicht betroffene Mieter nicht besser als bestehende Strukturen. Wesentliche Beratungsleistungen sind bereits durch gesetzliche Instrumente wie Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder über private Rechtsschutzversicherungen abgedeckt. Auch das Amt für Wohnungswesen bietet eine grundlegende städtische Beratung an, wenn auch ohne juristische Detailprüfung. Ergänzende kommunale Mittel sollten dort eingesetzt werden, wo der Zugang zu diesen bestehenden Angeboten an praktische Grenzen stößt, etwa bei Verständnishürden, sprachlichen Barrieren oder eingeschränkter Erreichbarkeit. Mieterschutzvereine verfügen über wohnortnahe, erfahrene Strukturen und können dort unterstützen, wo gesetzliche Instrumente nicht ausreichen. Zudem gilt: Nicht alle Mieter, die eine rechtliche Beratung benötigen, erfüllen die Voraussetzungen für Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe. Auch wer nur knapp über den Einkommensgrenzen liegt, hat oft keinen Anspruch auf staatlich finanzierte Rechtsberatung, ist aber dennoch auf Unterstützung angewiesen. In solchen Fällen kann die gezielte Förderung vorhandener Angebote dazu beitragen, tatsächliche Versorgungslücken zu schließen. Voraussetzung dafür ist eine zielgerichtete, unbürokratische Förderkonzeption, die reale Bedarfe abdeckt, Doppelstrukturen vermeidet und Mittel wirksam einsetzt. Die beantragte Neuausrichtung stellt sicher, dass städtische Fördergelder dort ankommen, wo sie einen konkreten Mehrwert für Mieter schaffen. Die neue Förderkonzeption muss zudem durch ein einfaches, aber aussagekräftiges Verfahren zur Wirkungskontrolle begleitet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die eingesetzten Mittel nicht nur bereitgestellt, sondern auch im Sinne der Zielgruppe wirksam eingesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Juni 2025 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.07.2025 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1285) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (M 87 = Annahme, NR 1285 = Ablehnung) Gartenpartei (M 87 = Annahme, NR 1285 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1285) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 87 = Annahme, NR 1285 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 87 = Annahme, NR 1285 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 87 und NR 1285 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1285) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (M 87 und NR 1285 = Annahme)