Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Fluglärm macht krank!

Vorlagentyp: B
15 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat beantragt Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm, da dieser gesundheitsschädlich ist. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Lebensqualität der Bürger:innen zu verbessern und die Gesundheit zu schützen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Umwelt und Energie verfolgen

Bericht

Fluglärm beeinträchtigt das Leben zahlreicher Menschen in Frankfurt am Main und der gesamten Region. Zahlreiche Studien belegen, dass nächtlicher Fluglärm in besonderem Maße gesundheitsschädlich ist. Er stört den Schlaf, erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und kann langfristig zu schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm und den damit verbundenen Luftschadstoffen sind deshalb dringend erforderlich und grundsätzlich zu begrüßen.

Der Magistrat engagiert sich aktiv in der Fluglärmkommission (FLK) sowie im Forum Flughafen und Region (FFR), um die Fluglärmbelastung in Frankfurt und der Region nachhaltig zu reduzieren. Darüber hinaus ist der Magistrat über die Stabsstelle für Fluglärmschutz Mitglied in der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), wodurch die Zusammenarbeit auf die überregionale Ebene ausgeweitet wird. So setzt sich der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wirkungsvoll für den Schutz der Bürger:innen vor Fluglärm und Schadstoffen aus dem Flugverkehr ein.

Über die Stabsstelle für Fluglärmschutz ist der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rhein-Main (KAGZRM), dem Expertenpool "Lärm" und im "Kommunalen Beraterkreis" des Expertengremiums aktiver Schallschutz (ExpASS) vertreten. In diesen Gremien setzt sich die Stabsstelle für Fluglärmschutz für eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität aller von Fluglärm betroffenen Bürger:innen in Frankfurt am Main und der Metropolregion Rhein-Main ein.

Darüber hinaus setzt sich der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main für die im aktuellen Koalitionsvertrag verankerten Ziele wie beispielsweise eine grundsätzliche Ausweitung der Nachtflugbeschränkungen auf den Zeitraum von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie vermeidbare Flugbewegungen insbesondere auf der Kurzstrecke ein. Ein wesentlicher Ansatzpunkt hierfür ist die stärkere Verlagerung von Verkehr auf die Schiene. Besonders über die Anzahl der Flugbewegungen in den sensiblen Nachtrand- und Nachtstunden sollte weiterhin gesprochen und beispielsweise über Reduzierung von Slots nachgedacht werden.

Die Stabsstelle für Fluglärmschutz überprüft die kontinuierliche Umsetzung von bereits existierenden Maßnahmen zum Fluglärmschutz am Frankfurter Flughafen, verfolgt als Kommunikationsplattform das Ziel mit den involvierten Akteuren an Verbesserungen zu arbeiten und steht nicht zuletzt allen Bürger:innen als ständige Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. August 2025NRNR 1313Fluglärm macht krank! „Internationalen Tag für Nachtflugverbot an Flughäfen“ unterstützenSTVV-Antrag · Linke
  2. 28. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    BB 429Fluglärm macht krank! „Internationalen Tag für Nachtflugverbot an Flughäfen“ unterstützen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 44 · 23.01.2026
TO I, TOP 64
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 429 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 42 · 19.02.2026
TO I, TOP 89
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 429 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen