Zukunft von Sportveranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet - Niddakampfbahn und Georgshof
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt, das Auswirkungen auf die Genehmigung von Sportveranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet hat, angemessen zu reagieren. Die Stadt Frankfurt soll zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation zwischen den Dezernaten und dem Oberbürgermeister ergreifen. Das Ziel ist eine transparente, abgestimmte Vorgehensweise in der Verwaltung, insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenFragen an den Magistrat
- Zieht der Magistrat Konsequenzen aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 26.06.2025 und wird er künftig sicherstellen, dass Veranstaltungen des Frankfurter Polo-Clubs e. V. sowie anderer gemeinnütziger Vereine im Landschaftsschutzgebiet (an der Niddakampfbahn/am Georgshof) genehmigt werden?
- Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um künftig eine abgestimmte und transparente Kommunikation zwischen den Dezernaten und dem Oberbürgermeister sicherzustellen - insbesondere bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen?
- Warum hat die Stadt Frankfurt die zunächst eingelegte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 26.06.2025 wieder zurückgezogen, und welche rechtlichen oder politischen Erwägungen lagen dieser Entscheidung zugrunde?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2025Sie sind hierVV 1207Umgestaltung des Spielhofs der Kita St. Dionysius, Herbert-von-Meister-Straße in Sindlingen/Pfarrei St. MargaretaAnfrage
- 22. September 2025Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1617Umgestaltung des Spielhofs der Kita St. Dionysius, Herbert-von-Meister-Straße in Sindlin-gen/Pfarrei St. MargaretaStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen