Nied: Zukunft von Sportveranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet - Niddakampfbahn und Georgshof
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Genehmigung von Veranstaltungen des Frankfurter Polo-Clubs und anderer gemeinnütziger Vereine im Landschaftsschutzgebiet sicherzustellen. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines rechtswidrigen Veranstaltungsverbots, das den Verein in existenzielle Schwierigkeiten bringen könnte.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Frankfurter Polo-Club e.V. wurde im Juni 2025 durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Frankfurt mit einem Veranstaltungsverbot für seine traditionellen Polo-Turniere auf dem Georgshof belegt. Dieses Verbot wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 26.06.2025 (Az. 8 L 2832/25. F) aufgehoben. Das Gericht stellte fest, dass die Veranstaltungen keine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebiets darstellen und die Stadt Frankfurt zur Genehmigung verpflichtet ist.
Besonders irritierend war in diesem Zusammenhang, dass Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) selbst als Schirmherr der Veranstaltung vorgesehen war, während sein Magistratsdezernat gleichzeitig das Verbot aussprach. Diese widersprüchliche Kommunikation wirft Fragen zur internen Abstimmung und politischen Haltung gegenüber dem Verein auf.
Der Polo-Club engagiert sich seit über 30 Jahren ehrenamtlich in Frankfurt-Nied - mit Angeboten für Kinder- und Jugendarbeit, therapeutisches Reiten und gesellschaftliche Teilhabe. Die Entscheidung der Stadt, das Turnier pauschal zu untersagen, wirkt vor diesem Hintergrund nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch gezielt gegen den Verein in Nied gerichtet.
Bemerkenswert ist zudem, dass die Stadt Frankfurt zunächst Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt hatte, diese jedoch kurz darauf zurückzog. Dies lässt den Eindruck entstehen, dass die ursprüngliche Ablehnung nicht auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage beruhte, sondern politisch motiviert war.
Der Ortsbeirat sieht mit Sorge, dass die Argumentationslinie der Stadt - insbesondere die pauschale Berufung auf das Landschaftsschutzgebiet - künftig auch andere Sportveranstaltungen betreffen könnte. Die Niddakampfbahn, ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet gelegen, wird regelmäßig für Veranstaltungen genutzt, unter anderem durch den Sportverein Eintracht Frankfurt (früher SG Nied).
Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Zieht der Magistrat Konsequenzen aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 26.06.2025 und wird künftig sicherstellen, dass Veranstaltungen des Frankfurter Polo-Clubs sowie anderer gemeinnütziger Vereine im Landschaftsschutzgebiet (an der Niddakampfbahn / am Georgshof) genehmigt werden?
- Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um künftig eine abgestimmte und transparente Kommunikation zwischen Magistratsdezernaten und dem Oberbürgermeister sicherzustellen - insbesondere bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen?
- Warum hat die Stadt Frankfurt die zunächst eingelegte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 26.06.2025 wieder zurückgezogen, und welche rechtlichen oder politischen Erwägungen lagen dieser Entscheidung zugrunde?
Begründung
Die kurzfristige Untersagung der Poloclub-Turniere am Georgshof durch die Stadt Frankfurt hat erhebliche Irritationen ausgelöst - nicht nur beim betroffenen Verein, sondern auch in der Öffentlichkeit. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat klargestellt, dass die Entscheidung der Stadt rechtswidrig war. Dennoch bleibt offen, wie es zu dieser Entscheidung kam und welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Besonders besorgniserregend ist, dass ein solches Verbot den Frankfurter Polo-Club in existenzielle Schwierigkeiten bringen kann. Die Poloturniere stellen eine zentrale Einnahmequelle dar, mit der der Verein seine gemeinnützige Arbeit finanziert - darunter auch Sportangebote, Jugendarbeit und therapeutisches Reiten. Eine wiederholte oder pauschale Untersagung gefährdet damit nicht nur den Verein selbst, sondern auch das soziale Engagement, das er leistet. Der Ortsbeirat fordert eine transparente, rechtssichere und faire Bewertung aller Veranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet - unabhängig von politischen oder ideologischen Präferenzen. Die Niddakampfbahn und der Georgshof sind zentrale Orte für Breitensport, Jugendarbeit und gesellschaftliches Engagement. Diese Angebote dürfen nicht durch pauschale oder rechtlich nicht haltbare Verbote gefährdet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2025Sie sind hierOFOF 1280/6Nied: Zukunft von Sportveranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet - Niddakampfbahn und GeorgshofOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 2. September 2025VV 1244Nied: Zukunft von Sportveranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet - Niddakampfbahn und GeorgshofAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme