Nied: Zukunft von Sportveranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet - Niddakampfbahn und Georgshof
Zusammenfassung
In diesem Auskunftsersuchen wird der Magistrat aufgefordert, Stellung zu den Konsequenzen des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt hinsichtlich der Genehmigung von Veranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet zu nehmen. Zusätzlich sollen Maßnahmen für eine transparente Kommunikation zwischen den Dezernaten und dem Oberbürgermeister aufgezeigt werden.
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Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 25.11.2025 antworten müssen. Seit 316 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Zieht der Magistrat Konsequenzen aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 26.06.2025 und wird er künftig sicherstellen, dass Veranstaltungen des Frankfurter Polo-Clubs e. V. sowie anderer gemeinnütziger Vereine im Landschaftsschutzgebiet (an der Niddakampfbahn/am Georgshof) genehmigt werden?
- Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um künftig eine abgestimmte und transparente Kommunikation zwischen den Dezernaten und dem Oberbürgermeister sicherzustellen - insbesondere bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen?
- Warum hat die Stadt Frankfurt die zunächst eingelegte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 26.06.2025 wieder zurückgezogen, und welche rechtlichen oder politischen Erwägungen lagen dieser Entscheidung zugrunde?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2025OFOF 1280/6Nied: Zukunft von Sportveranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet - Niddakampfbahn und GeorgshofOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 2. September 2025Sie sind hierVV 1244Nied: Zukunft von Sportveranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet - Niddakampfbahn und GeorgshofAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme