Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die potenzielle illegale Zweckentfremdung eines Flurstücks zu untersuchen. Die Anregung stützt sich auf den Bebauungsplan, der das Gebiet als öffentliche Grünfläche definiert. Es wird gehofft, dass der Magistrat entsprechende Maßnahmen zur Wiederherstellung der gesetzlichen Ordnung ergreift.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der gerodeten Fläche von rund 485 Quadratmetern auf der Gemarkung 509, Flurnummer 8, Flurstücksnummer 237/2 eine illegale Zweckentfremdung vorliegt und, falls dies zutrifft, was der Magistrat aufgrund dieser Erkenntnis nun unternimmt.
Begründung
Gemäß Bebauungsplan B515 ist diese Fläche als öffentliche Grünfläche und zu erhaltende Sukzessionsfläche ausgewiesen. Die seit mehr als acht Jahren bestehende Rodung sowie die dort u. a. aufgestellten Geräte erwecken nicht den Eindruck, dass dies auf Veranlassung oder mit Genehmigung des Magistrats geschah.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2025OFOF 1072/10Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 17. Juni 2025Sie sind hierOMOM 7118Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?Direktanregung
- 31. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1794Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0