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Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Die Anregung zielt darauf ab, die potenzielle illegale Zweckentfremdung eines Flurstücks zu untersuchen. Die Anregung stützt sich auf den Bebauungsplan, der das Gebiet als öffentliche Grünfläche definiert. Es wird gehofft, dass der Magistrat entsprechende Maßnahmen zur Wiederherstellung der gesetzlichen Ordnung ergreift.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der gerodeten Fläche von rund 485 Quadratmetern auf der Gemarkung 509, Flurnummer 8, Flurstücksnummer 237/2 eine illegale Zweckentfremdung vorliegt und, falls dies zutrifft, was der Magistrat aufgrund dieser Erkenntnis nun unternimmt.

Begründung

Gemäß Bebauungsplan B515 ist diese Fläche als öffentliche Grünfläche und zu erhaltende Sukzessionsfläche ausgewiesen. Die seit mehr als acht Jahren bestehende Rodung sowie die dort u. a. aufgestellten Geräte erwecken nicht den Eindruck, dass dies auf Veranlassung oder mit Genehmigung des Magistrats geschah.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2025OFOF 1072/10Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 17. Juni 2025Sie sind hier
    OMOM 7118Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?
    Direktanregung
  3. 31. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1794Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 42 · 21.10.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0

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