Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die illegale Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2 zu prüfen. Die Fläche ist als öffentliche Grünfläche ausgewiesen, und die Rodung sowie die dort aufgestellten Geräte lassen auf eine illegale Nutzung schließen. Ziel ist es, die rechtlichen Schritte zur Wiederherstellung der Fläche einzuleiten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mit der gerodeten Fläche von rund 485 m² auf der Gemarkung: 0509, Flurnummer: 8, Flurstücksnummer: 237/2 eine illegale Zweckentfremdung vorliegt. Falls dies zutrifft, was der Magistrat aufgrund dieser Erkenntnis nun unternimmt?
Begründung
Gemäß Bebauungsplan B515 ist diese Fläche als öffentliche Grünfläche und zu erhaltende Sukzessionsfläche ausgewiesen. Die seit mehr als acht Jahren bestehende Rodung sowie die dort u.a. aufgestellten Geräte erwecken nicht den Eindruck, dass dies auf Veranlassung oder mit Genehmigung des Magistrats geschah!
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2025Sie sind hierOFOF 1072/10Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 17. Juni 2025OMOM 7118Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?Direktanregung
- 31. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1794Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme