Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die nicht genehmigte Nutzung des Flurstücks 237/2 reagiert und die Verursacher:innen aufgefordert, die Fläche zu räumen. Die Räumung hat bereits begonnen und soll bis Ende November abgeschlossen sein.
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Thema Kultur verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei der Rodung sowie Zweckentfremdung eines Teils des städtischen Grundstückes Gemarkung Preungesheim (0509), Flur 8, Flurstück 237/2, handelt es sich um eine nicht genehmigte Nutzung. Dementsprechend hat der Magistrat die Verursacher:innen aufgefordert, die Zweckentfremdung zu unterlassen und die Fläche zu räumen. Mit der Räumung wurde begonnen, der Magistrat geht davon aus, dass die Räumung bis Ende November erfolgt ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2025OFOF 1072/10Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 17. Juni 2025OMOM 7118Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?Direktanregung
- 31. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1794Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab