Geschwindigkeitskontrollen in der Darmstädter Landstraße vor der Stadtgrenze Neu-Isenburg bis zum Tempo-80-Schild
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anfrage zu Geschwindigkeitskontrollen in der Darmstädter Landstraße. Es wird festgestellt, dass an der gewünschten Örtlichkeit keine Kontrollen möglich sind, da das Ortseingangsschild "Neu-Isenburg" davor steht.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
An der gewünschten Örtlichkeit können keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, da sich das Ortseingangsschild "Neu-Isenburg" vor der gewünschten Messstelle befindet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2024OFOF 1275/5Geschwindigkeitskontrollen an der Darmstädter Landstraße/Stadtgrenze NeuIsenburg bis zum Geschwindigkeitsbegrenzungsschild 80 km/hOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. Februar 2025OMOM 6591Geschwindigkeitskontrollen in der Darmstädter Landstraße vor der Stadtgrenze NeuIsenburg bis zum Tempo80SchildDirektanregung
- 23. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1034Geschwindigkeitskontrollen in der Darmstädter Landstraße vor der Stadtgrenze NeuIsenburg bis zum Tempo80SchildStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab