Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung zur Installation von Fahrradständern an der Eschersheimer Landstraße reagiert. Es wurden bereits Fahrradbügel vor der Hausnummer 242 installiert, jedoch können an den weiteren geforderten Standorten keine weiteren Fahrradbügel angebracht werden, da dies die Laufachsen beeinträchtigen würde.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die geforderten Standorte für Radabstellanlagen waren teilweise bereits Inhalt der Streckenplanung Eschersheimer Landstraße. Vor diesem Hintergrund kann der Magistrat Folgendes mitteilen:
- Vor der Hausnummer 242 wurden inzwischen Fahrradbügel angebracht.
- Weitere Fahrradbügel vor den Hausnummern 242-244 kann der Magistrat nach erfolgter Prüfung nicht anbringen, weil dann die Laufachsen nicht mehr freigehalten werden könnten.
- Vor der Hausnummer 238 ist ein Parkscheinautomat vorgesehen, zudem liegt diese Sperrfläche zum Teil im Fünf-Meter-Bereich der Einmündung. Der Magistrat bedauert, dort keine Fahrradbügel anbringen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2025OFOF 928/9Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Februar 2025OMOM 6563Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installierenDirektanregung
- 23. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 983Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab