Beflaggung an städtischen Dienstgebäuden und Liegenschaften
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Partei: AfD
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 19.06.2025, A 355
Betreff: Beflaggung an städtischen Dienstgebäuden und Liegenschaften
Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 28.08.2025 Der Kreistag des Landkreises Jerichower Land beschloss im März dieses Jahres in einer Sitzung auf Antrag der AfD-Fraktion, dass die Dienstgebäude und Liegenschaften des Landkreises ganzjährig mit der Bundesflagge der Bundesrepublik Deutschland, soweit Fahnenmasten vorhanden, zu beflaggen sind, ergänzend zu den Richtlinien des sogenannten Beflaggungserlasses des Landes Sachsen-Anhalt. Mittlerweile haben weitere Kreise und Städte ebenfalls ein solche Beflaggung beschlossen, viele Politiker unterschiedlicher Parteien erachten eine solche als sinnvoll und identitätsstiftend. Im Beflaggungserlass des Landes Hessen heißt es unter Punkt 1 "Anwendungsbereich": "Diese Vorschriften gelten für die Beflaggung der Dienstgebäude und Dienststellen des Landes. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, ihre Dienstgebäude entsprechend zu beflaggen." Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Würde der Magistrat eine ganzjährige Beflaggung mit der Bundesflagge, wie im Landkreis Jerichower Land, für ihre Dienstgebäude und Liegenschaften ebenfalls befürworten? 2. Zu 1.: Wenn nein, warum nicht? 3. Welche rechtlichen Bedenken stehen laut Ansicht des Magistrats ggf. einer Umsetzung eines möglichen ähnlichen Beschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung entgegen? 4. Vor welchen städtischen Dienstgebäuden und Liegenschaften ist mindestens ein Fahnenmast vorhanden? 5. Vor welchen städtischen Dienstgebäuden und Liegenschaften ist zurzeit kein Fahnenmast vorhanden?Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 25.06.2025