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Beflaggung an städtischen Dienstgebäuden und Liegenschaften

Vorlagentyp: AAfD
3 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Anfrage betrifft die mögliche ganzjährige Beflaggung städtischer Dienstgebäude mit der Bundesflagge, ähnlich dem Beschluss im Landkreis Jerichower Land. Der Magistrat wird um Stellungnahme zu rechtlichen Bedenken und zur Verfügbarkeit von Fahnenmasten gebeten.

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Fragen an den Magistrat

Der Kreistag des Landkreises Jerichower Land beschloss im März dieses Jahres in einer Sitzung auf Antrag der AfD-Fraktion, dass die Dienstgebäude und Liegenschaften des Landkreises ganzjährig mit der Bundesflagge der Bundesrepublik Deutschland, soweit Fahnenmasten vorhanden, zu beflaggen sind, ergänzend zu den Richtlinien des sogenannten Beflaggungserlasses des Landes Sachsen-Anhalt. Mittlerweile haben weitere Kreise und Städte ebenfalls ein solche Beflaggung beschlossen, viele Politiker unterschiedlicher Parteien erachten eine solche als sinnvoll und identitätsstiftend. Im Beflaggungserlass des Landes Hessen heißt es unter Punkt 1 "Anwendungsbereich": "Diese Vorschriften gelten für die Beflaggung der Dienstgebäude und Dienststellen des Landes. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, ihre Dienstgebäude entsprechend zu beflaggen." Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Würde der Magistrat eine ganzjährige Beflaggung mit der Bundesflagge, wie im Landkreis Jerichower Land, für ihre Dienstgebäude und Liegenschaften ebenfalls befürworten?
  2. Zu 1.: Wenn nein, warum nicht?
  3. Welche rechtlichen Bedenken stehen laut Ansicht des Magistrats ggf. einer Umsetzung eines möglichen ähnlichen Beschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung entgegen?
  4. Vor welchen städtischen Dienstgebäuden und Liegenschaften ist mindestens ein Fahnenmast vorhanden?
  5. Vor welchen städtischen Dienstgebäuden und Liegenschaften ist zurzeit kein Fahnenmast vorhanden?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Juni 2025 brachte AfD diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 04.11.2025
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 355 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 355 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal
Sitzung 3 · 25.08.2026
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 355 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeVoltFDP
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP, und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Fristverlängerung um einen Monat)

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