Beflaggung an städtischen Dienstgebäuden und Liegenschaften
Zusammenfassung
Die Anfrage betrifft die mögliche ganzjährige Beflaggung städtischer Dienstgebäude mit der Bundesflagge, ähnlich dem Beschluss im Landkreis Jerichower Land. Der Magistrat wird um Stellungnahme zu rechtlichen Bedenken und zur Verfügbarkeit von Fahnenmasten gebeten.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Kreistag des Landkreises Jerichower Land beschloss im März dieses Jahres in einer Sitzung auf Antrag der AfD-Fraktion, dass die Dienstgebäude und Liegenschaften des Landkreises ganzjährig mit der Bundesflagge der Bundesrepublik Deutschland, soweit Fahnenmasten vorhanden, zu beflaggen sind, ergänzend zu den Richtlinien des sogenannten Beflaggungserlasses des Landes Sachsen-Anhalt. Mittlerweile haben weitere Kreise und Städte ebenfalls ein solche Beflaggung beschlossen, viele Politiker unterschiedlicher Parteien erachten eine solche als sinnvoll und identitätsstiftend. Im Beflaggungserlass des Landes Hessen heißt es unter Punkt 1 "Anwendungsbereich": "Diese Vorschriften gelten für die Beflaggung der Dienstgebäude und Dienststellen des Landes. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, ihre Dienstgebäude entsprechend zu beflaggen." Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Würde der Magistrat eine ganzjährige Beflaggung mit der Bundesflagge, wie im Landkreis Jerichower Land, für ihre Dienstgebäude und Liegenschaften ebenfalls befürworten?
- Zu 1.: Wenn nein, warum nicht?
- Welche rechtlichen Bedenken stehen laut Ansicht des Magistrats ggf. einer Umsetzung eines möglichen ähnlichen Beschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung entgegen?
- Vor welchen städtischen Dienstgebäuden und Liegenschaften ist mindestens ein Fahnenmast vorhanden?
- Vor welchen städtischen Dienstgebäuden und Liegenschaften ist zurzeit kein Fahnenmast vorhanden?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Juni 2025 brachte AfD diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP, und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Fristverlängerung um einen Monat)