Sitzbänke mit Überdachung für Ersatzhaltestellen
Stellungnahme des Magistrats
Die A-Strecke wird in den folgenden Zeiträumen gesperrt sein: - Zwischen Nordwestzentrum und Heddernheimer Landstraße vom 24. März 2025 bis zum 13. April 2025. - Zwischen Nordwestzentrum und Ginnheim vom 13. April 2025 bis zum 5. Mai 2025. Im Anschluss daran wird die Station Niddapark bis einschließlich 21. Juni 2025 außer Betrieb genommen. Für die Dauer der Sperrungen wird ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet. Bei SEV-Haltestellen sind folgende Konstellationen zu unterscheiden (zur Ausstattung von Haltestellen vgl. lokaler Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+, Anlagenband, S. 76 ff.): - Eine SEV-Haltestelle fällt mit einer ortsfesten Haltestelle des Tagesbusverkehrs zusammen: In diesem Fall ist die Ausstattung der Haltestelle für den Tagesbusverkehr maßgebend, wobei diese Haltestellen zumeist über eine Regenüberdachung und/oder über Sitzgelegenheiten verfügen. - Eine SEV-Haltestelle fällt mit einer ortsfesten Haltestelle des Nachtbusverkehrs zusammen: In diesem Fall ist die Ausstattung der Haltestelle für den Nachtbusverkehr maßgebend, wobei diese Haltestellen angesichts ihrer geringen verkehrlichen Bedeutung nur vereinzelt über eine Regenüberdachung bzw. über Sitzgelegenheiten verfügen. Es ist auch nicht vorgesehen, Nachtbushaltestellen im großen Stil mit Regenüberdachungen bzw. mit Sitzgelegenheiten nachzurüsten. Die finanziellen und personellen Ressourcen werden benötigt, um die Aufenthaltsqualität an Tagesbushaltestellen sukzessive zu erhöhen. In Einzelfällen, wie an der kombinierten Nachtbus- und SEV-Haltestelle "Heddernheim" (beide Ri.) in der Dillenburger Straße, könnten optional Sitzbänke dauerhaft nachgerüstet werden, sofern die örtliche Situation es jeweils zulässt (Erdgeschossfenster der rückliegenden Gebäude beachten). - Eine SEV-Haltestelle wird nur als temporäre Haltestelle aktiviert bzw. eingerichtet: In diesem Fall obliegt es der VGF, die SEV-Haltestelle auszustatten, ggf. auch mit Sitzbänken, die mit geringem Aufwand durch Dübel in der Pflasterung befestigt werden. Das Aufstellen mobiler Wartehallen setzt grundsätzlich voraus, dass es einen frei verfügbaren Bestand gibt, der bei der VGF eingelagert und bei Bedarf an SEV-Haltestellen aufgestellt werden kann, soweit es die Platzverhältnisse vor Ort zulassen. Die im Stadtgebiet vorhandenen mobilen Wartehallen werden derzeit an Haltestellen des Tagesbusverkehrs eingesetzt. Eine Versetzung an temporäre SEV-Haltestellen ist nicht vorgesehen. Für die Dauer der oben genannten Sperrungen sollen durch den SEV auch die vorhandenen Bus- und Straßenbahnhaltestellen genutzt werden, um den Komfort und die Bequemlichkeit für die Fahrgäste zu gewährleisten. Weitere bauliche Maßnahmen oder die Schaffung von neuen Ersatzhaltestellen sind während der jeweils dreiwöchigen Sperrungen nicht vorgesehen.