Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße. Es wird festgestellt, dass Gelbblinker nur in besonderen Situationen eingesetzt werden sollten und dass die Fußgängerfurt gut einsehbar ist. Der Mast für die Signale wird demontiert, da die Straße als Einbahnstraße angeordnet wird.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Gelbblinker finden innerhalb des Stadtgebiets nur dort Anwendung, wo besondere Situationen einen solchen Einsatz erfordern. Dies ist vor allem bei Unübersichtlichkeit des Knotenpunkts gegeben. Auf einen regelmäßigen Einsatz von Gelbblinkern soll gemäß Straßenverkehrs-Ordnung verzichtet werden, da die Wirkung des Gelbblinkers durch einen Gewöhnungseffekt minimiert wird. Die angesprochene Fußgängerfurt ist für den abbiegenden Kfz-Verkehr gut einsehbar. Bezüglich Unfälle von abbiegenden KFZ mit parallellaufenden zu Fußverkehr sind hier keine Auffälligkeiten erkennbar. Der angesprochene Mast mit den montierten Signalen war ursprünglich vorgesehen, um Fahrzeuge mittels Rotsignal anzuhalten, wenn eine U-Bahn stadteinwärts in die Haltestelle einfährt. Im späteren Planungsprozess wurde entschieden, dass die Otto-Schott-Straße als abfließende Einbahnstraße angeordnet wird. Der Mast ist daher obsolet und wird in Kürze demontiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2025OMOM 6585Fußgängerampel an der Otto-Schott-StraßeDirektanregung
- 23. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 994Fußgängerampel an der Otto-Schott-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab