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Verlegung einer Lieferzone im Grüneburgweg

Vorlagentyp: STMagistrat
32 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Verlegung der Lieferzone im Grüneburgweg in den Bereich der E-Scooter-Parkplätze, um die Vorteile der Neuaufteilung des Straßenquerschnitts zu nutzen. Dies soll die Nutzung von E-Scootern fördern und die Verkehrssituation verbessern.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat ist erfreut darüber, dass einige Gastronomen im Grüneburgweg die Vorteile und Chancen der Neuaufteilung des Straßenquerschnitts im Rahmen des Projekts "Grüneburgweg" wahrnehmen.

Es ist geplant, die Lieferzone in den Bereich der E-Scooter-Parkplätze zu verlegen und auf der Südseite neue E-Scooter-Parkplätze einzurichten.

Der Standort des Kleidercontainers wurde im Rahmen einer Umgestaltung des Grüneburgwegs (der Ortsbeirat war eingebunden) vom Grüneburgweg 2 zum Grüneburgweg 5 verlegt. Beschwerden zu diesem Standort liegen nicht vor. Sofern sich die räumliche Situation vor Ort ändert und das Deutsche Rote Kreuz einen anderen Standort im Grüneburgweg nennt, wird ein entsprechender Standort geprüft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. November 2024OFOF 1039/2Verlegung einer Lieferzone im GrüneburgwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 17. Februar 2025OMOM 6525Verlegung einer Lieferzone im GrüneburgwegDirektanregung
  3. 23. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 Wochen
    STST 1019Verlegung einer Lieferzone im Grüneburgweg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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