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Ankauf durch Ausübung des Vorkaufsrechts: Grundstück Gemarkung Frankfurt, Bezirk 25, Flur 391, Flurstück 16/4 tlw. - Danziger Platz 12

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Ankauf eines Teilgrundstücks in Frankfurt am Main durch Ausübung des Vorkaufsrechts vor. Dies geschieht, um die Nutzung als öffentliche Verkehrsfläche zu sichern und die Arrondierung öffentlicher Flächen zu fördern. Der Kaufpreis beträgt ca. 124.820,00 €.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Verkäufer: | Frankfurt Ostend Immobilienentwicklungs GmbH | Brienner Straße 53a | 80333 München Kaufgrundstück: | Gemarkung Frankfurt, Bezirk 25, Flur 391, Flurstück 16/4 hält 11.893 m², davon eine Teilfläche von ca. 79 m² (im beigefügten Lageplan rot gekennzeichnet) Kaufpreis: | 1.580,00 €/m² x ca. 79 m² = 124.820,00 € Kosten und Steuern: | Alle Kosten und Steuern des Kaufvertrags und seiner Durchführung gehen zu Lasten der Stadt. Die Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) trägt jede Vertragspartei für sich. Rechts- u. Sachmängelhaftung: | Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesboden-schutzgesetz (BBodSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: | Das Grundstück ist frei von Rechten Dritter und frei von rückständigen Abgaben und grundbuchlichen Lasten zu liefern. | | | Es bestehen keine Pacht-/ oder Nutzungsverhältnisse. Verrechnung : | Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung. Es dient zur Kenntnis, dass der im Ursprungsvertrag vereinbarte Kaufpreis (9.803,- €/m²) über dem aktuellen Bodenrichtwert liegt. Durch die kommunale Wertermittlungsstelle wurde ein Verkehrswert von 1.580,- €/m² ermittelt.
  2. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen.

Begründung

A. Zielsetzung

Das Flurstück 16/4 liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans NO 1d Nr 1, der am 14.05.1966 in Kraft getreten ist und der eine Teilfläche von ca. 79 m² des Grundstücks als öffentliche Verkehrsfläche ausweist. Die Teilfläche wird in der Örtlichkeit als Parkplatz genutzt.

Gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 BauGB steht der Gemeinde im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ein Vorkaufsrecht zu, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist.

Der im Ursprungskaufvertrag vereinbarte Kaufpreis für das Gesamtgrundstück 16/4 (Bürogebäude) überschreitet den Verkehrswert der vorgenannten Teilfläche (§ 194 BauGB). Die Höhe des Verkehrswertes wurde daher durch die Kommunale Wertermittlungsstelle der Stadt Frankfurt am Main ermittelt.

B. Alternativen

Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts und die sinnvolle Arrondierung öffentlicher Flächen.

C. Lösung

Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt am Main.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Zahlung des Kaufpreises in Höhe von ca. 124.820,00 € zuzüglich Grunderwerbsteuer (6 % des Kaufpreises), Vermessungskosten sowie Notar- und Gerichtskosten (u.a. Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch).

Anlage 1_Lageplan (ca. 305 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Juni 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.09.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 38 · 09.09.2025
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

OBR 4
Sitzung 41 · 09.09.2025
TO II, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 106 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 41 · 16.09.2025
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 43 · 18.09.2025
TO II, TOP 49
Angenommen
Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Ablehnung)

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