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Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
188 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Begrünung der Bürgersteige in der Sophienstraße zu prüfen und einen zusätzlichen Fußgängerüberweg einzurichten. Dies soll die Aufenthaltsqualität erhöhen und die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, und bei positivem Prüfungsausgang umzusetzen:

- Begrünung der Bürgersteige zwischen der Konrad-Broßwitz-Straße und der Juliusstraße auf der Südseite der Sophienstraße in ähnlicher Weise wie auf Höhe der Sophienhöfe (zwischen Ginnheimer Straße und Konrad-Broßwitz Straße) und/oder

- wenn möglich, Festlegung und entsprechende Pflanzung von Baumstandorten auf dem Abschnitt. In diesem Zusammenhang sei an das noch ausstehende, dem Ortsbeirat 2 bereits in der Stellungnahme ST 480 zu Ziffer 5. in Aussicht gestellte, Prüfungsergebnis zu erinnern und

- Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf Höhe der Bernusstraße/Basaltstraße.

Begründung

Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Anlässlich der Einführung dieses Radstreifens werden die Radwege auf den Bürgersteigen vorzugsweise von Kindern bzw. langsam fahrenden Radfahrern genutzt. Daher böte es sich nach Ansicht des Ortsbeirats an, die Flächen zu begrünen. Das Straßenbild wirkt auf dem westlichen Teil mit Begrünung sehr viel freundlicher. An der Nordseite gibt es Baumstände und Vorgärten, die Südseite hingegen ist vollends versiegelt. Es wird auf die Anregung OM 1616 hingewiesen. Die dort vorgeschlagenen Maßnahmen sollen durch diese Vorlage nicht ersetzt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2022STST 1301Rad- und Fußweg auf der SophienstraßeStellungnahme
  2. 19. Dezember 2022STST 2774Rad- und Fußweg auf der SophienstraßeStellungnahme
  3. 8. April 2024STST 674Rad- und Fußweg auf der SophienstraßeStellungnahme
  4. 23. Juni 2025Sie sind hier
    OMOM 7146Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße
    Direktanregung
  5. 12. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 188 WochenSTST 145Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die SophienstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 43 · 27.10.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 44 · 01.12.2025
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

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