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Außenstelle der Julius-Leber-Schule im Einklang mit dem Wallservitut voranbringen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
9 Stationen im Verfahren7 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung fordert den Magistrat auf, die Sanierung und Erweiterung der Außenstelle der Julius-Leber-Schule unter Beachtung des Wallservituts durchzuführen. Zudem soll der Magistrat prüfen, wo die Erweiterung im Einklang mit diesem Servitut geplant werden kann.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

Seilerstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird an die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 18.02.2025, V 1128, erinnert und zusätzlich aufgefordert,

  1. für die Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Bestandsbaus an der Seilerstraße 36, der künftig als Außenstelle der Julius-Leber-Schule genutzt werden soll, das Wallservitut einzuhalten.
  2. zu prüfen und zu berichten, wo auf dem Areal die Erweiterung im Einklang mit dem Wallservitut geplant und umgesetzt werden soll.

Begründung

Mit der Magistratsvorlage vom 22.09.2023, M 163, wurde die Sanierung und Erweiterung der künftigen Außenstelle der Julius-Leber-Schule beschlossen und das entsprechende Budget bewilligt. Diese liegt, wie das Hauptgebäude, in den Wallanlagen an der Grenze des Wallservituts, das die Grünanlagen schützt und für dessen Einhaltung der Ortsbeirat sich stets eingesetzt hat. Ein Eingriff in das Wallservitut ist nur aufgrund eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung möglich, der aber in der M 163 nicht aufgeführt ist. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass der Magistrat das Servitut und die Grünanlagen nicht antastet. Darin möchte der Ortsbeirat den Magistrat bestärken. Hierzu besteht ein Informationsbedarf, wo die Erweiterung konkret stattfinden soll.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Oktober 2022VV 501Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule?Anfrage
  2. 20. März 2023STST 689Taubenhäuser in der Innenstadt erhalten und weitere Taubenhäuser errichtenStellungnahme
  3. 22. September 2023MM 165Julius-Leber-Schule Sanierung und Erweiterung der künftigen AußenstelleMagistratsvortrag
  4. 22. September 2023MM 163Weiteranmietung des Kinderzentrums Pfingstbornstraße nach Ersatzbau Kinderzentrum Pfingstbornstraße (Org. Ziffer 31), Pfingstbornstraße 70, 65931 Frankfurt-SindlingenMagistratsvortrag
  5. 2. Februar 2025OFOF 1532/1Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? IIOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 18. Februar 2025VV 1128Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? IIAnfrage
  7. 7. Juni 2025OFOF 1663/1Außenstelle der Julius-Leber-Schule im Einklang mit dem Wallservitut voranbringenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 13. Juni 2025STST 967Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? IIStellungnahme
  9. 24. Juni 2025Sie sind hier
    OMOM 7170Außenstelle der Julius-Leber-Schule im Einklang mit dem Wallservitut voranbringen
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 1
Sitzung 42 · 21.10.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 43 · 25.11.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 1 · 05.05.2026
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 2 · 16.06.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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