Weiteranmietung des Kinderzentrums Pfingstbornstraße nach Ersatzbau Kinderzentrum Pfingstbornstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, das Kinderzentrum Pfingstbornstraße weiterhin anzumieten, während ein Ersatzbau errichtet wird. Dies geschieht aufgrund der unzureichenden Bedingungen des bestehenden Gebäudes. Das erwartete Ergebnis ist ein sicheres und funktionales Kinderzentrum mit erweiterten Kapazitäten für Betreuung.
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E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
- Der Weiteranmietung des Kinderzentrums Pfingstbornstraße (Org. Ziffer 31), Pfingstbornstraße 70, 65931 Frankfurt - Sindlingen wird zugestimmt:
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Weiteranmietung des Kinderzentrums Pfingstbornstraße am 27.06.2023 zugestimmt hat.
- Die Mietfläche für das Kinderzentrum orientiert sich am Standard-Raumprogramm (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013, § 3871, M170).
- Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Mietaufwendungen im Erfolgsplan des Betriebs Kita Frankfurt sichergestellt ist.
Begründung
A) Zielsetzung
Für das ausschließlich als Kinderzentrum genutzte Kinderzentrum Pfingstbornstraße 70, mit einer Mietfläche von 557,76 m², besteht seit 1965 ein Mietverhältnis mit der ABG Frankfurt Holding GmbH. Aufgrund der Raumkapazitäten sind die Betreuungsgruppen um 10 Plätze reduziert.
Eine Sanierung hat durch den Vermieter seit 1965 nicht stattgefunden. Aufgrund der maroden und abgängigen Gebäudesubstanz und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hat die ABG Frankfurt Holding die Entscheidung für einen Ersatzneubau getroffen.
Neubau:
| Vermieter: | ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und |
| Beteiligungsgesellschaft mbH im Auftrag der Wohnheim GmbH Mietfläche: | 1.092,88 m² |
| Mieträume und Außenfläche (ca. 3.508,78 m²) Mietbeginn: | nach |
| Fertigstellung der Baumaßnahme, voraussichtlich 12.11.2025 Laufzeit: Option: | 10 Jahre 2 x 5 Jahre Verlängerungsoptionen |
| Miete: | 26.757,04 € mtl. Gesamtmiete, |
| davon 23.826,18 € (23,50 €/m²) und 464,52 € (5,88 €/m²) Grundmiete ohne Nebenkosten Nebenkosten- Vorauszahlungen: | Die Nebenkosten |
| betragen 2.466,34 € davon 1.980,53 € Vorauszahlung Betriebskosten und 485,81€ (2%) Verwaltungskostenpauschale Kleinere Bauunterhaltung: | Die Instandsetzungen sind durch |
| eine sogenannte "Schnittstellenliste" vom 18.01.2023 geregelt. | |
Die Deckung des ansteigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen in dieser Region, ist an diesem Standort durch die Schaffung von einer Gruppe für Kindergartenkinder mit zusätzlich insgesamt 21 Plätzen gewährleistet.
Dadurch entsteht ein Kinderzentrum mit insgesamt 6 Gruppen. Nach Fertigstellung stehen drei Gruppen für Kindergartenkinder mit insgesamt 63 Plätzen und drei Gruppen für Hort mit insgesamt 63 Plätzen (zusammen 126 Plätze) zur Verfügung.
Diese Maßnahme ist mit dem städtischen Bedarfsträger, dem Stadtschulamt, abgestimmt.
Das städtische Standard-Raumprogramm (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013, § 3871, M170) und die Leitlinien des Wirtschaftlichen Bauens wurden bei der Planung der Einrichtung durch den Bauherrn zu Grunde gelegt.
B) Alternativen
Keine
C) Lösung
Durch die Errichtung des Neubaus können die Kinder und Mitarbeitende aus dem maroden mit mehreren Mängeln behafteten Bestandsgebäude in ein baulich gesichertes Kinderzentrum nach den Leitlinien des Wirtschaftlichen Bauens 2023 umziehen.
D) Kosten
Die Monatsnettokaltmiete entspricht in etwa dem Mittelwert der förderfähigen Kosten, die freie Träger im Rahmen der Mietkostenförderungen erhalten. Hinsichtlich Marktüblichkeit der Mietkosten lässt sich aufführen, dass zwei unmittelbar benachbarte Einrichtungen einen Mietvertrag zu gleichen oder höheren Mietpreisen abgeschlossen haben. Unser verhandelter Mietpreis ist damit marktüblich.
Die Mittel stehen im Erfolgsplan des Eigenbetriebs Kita Frankfurt zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 20. März 2023STST 689Taubenhäuser in der Innenstadt erhalten und weitere Taubenhäuser errichtenStellungnahme
- 22. September 2023MM 165Julius-Leber-Schule Sanierung und Erweiterung der künftigen AußenstelleMagistratsvortrag
- 22. September 2023Sie sind hierMM 163Weiteranmietung des Kinderzentrums Pfingstbornstraße nach Ersatzbau Kinderzentrum Pfingstbornstraße (Org. Ziffer 31), Pfingstbornstraße 70, 65931 Frankfurt-SindlingenMagistratsvortrag
- 2. Februar 2025OFOF 1532/1Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? IIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2025VV 1128Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? IIAnfrage
- 7. Juni 2025OFOF 1663/1Außenstelle der Julius-Leber-Schule im Einklang mit dem Wallservitut voranbringenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 117 WochenSTST 967Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? IIStellungnahme
- 24. Juni 2025OMOM 7170Außenstelle der Julius-Leber-Schule im Einklang mit dem Wallservitut voranbringenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) AfD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen AfD (= Ablehnung)