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Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 9
30 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Anregung zielt auf die Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen ab. Aufgrund von stehenden Wasseransammlungen entstehen gesundheitliche und hygienische Probleme, die mit geeigneten Maßnahmen behoben werden sollen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der Entwässerungssituation.

Insbesondere auf einer Strecke von ca. 80 Metern im Bereich der Unterführung Niedwiesenstraße kann das gesammelte Regenwasser nicht versickern. In diesem Abschnitt steht das Wasser dauerhaft im Graben, bis es langsam verdunstet. Dieser Zustand ist unhaltbar, da es zu folgenden Problemen kommt:

- Geruchsbelästigung durch stehendes Wasser;

- Bildung von Brutstätten für Stechmücken;

- Förderung der Vermehrung anaerober Bakterien;

- Gefährdung von Kindern, da das Wasser an einigen Stellen so tief ist, dass ein Sicherheitsrisiko besteht.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Missstand zu beseitigen. Insbesondere wird angeregt, die Wassergräben in diesem Bereich zu entsiegeln bzw. so umzugestalten, dass eine Versickerung des Regenwassers ermöglicht wird. Ziel sollte es sein, eine funktionierende Ableitung bzw. natürliche Versickerung des Regenwassers vom Bahndamm zu gewährleisten und die beschriebenen Gefahren dauerhaft zu beseitigen.

Begründung

Entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der Entwässerungssituation. Insbesondere auf einer Strecke von ca. 80 Metern im Bereich der Unterführung Niedwiesenstraße kann das gesammelte Regenwasser nicht versickern. In diesem Abschnitt steht das Wasser dauerhaft im Graben, bis es langsam verdunstet. Dieser Zustand ist unhaltbar, da es zu folgenden Problemen kommt: - Geruchsbelästigung durch stehendes Wasser; - Bildung von Brutstätten für Stechmücken; - Förderung der Vermehrung anaerober Bakterien; - Gefährdung von Kindern, da das Wasser an einigen Stellen so tief ist, dass ein Sicherheitsrisiko besteht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 11. Juni 2025OFOF 1053/9Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 26. Juni 2025Sie sind hier
    OMOM 7183Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen
    Direktanregung
  3. 10. November 2025STST 1853Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenStellungnahme
  4. 12. November 2025OFOF 1149/9Prüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 27. November 2025OMOM 7798Prüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenDirektanregung
  6. 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 17Prüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenStellungnahme
  7. 22. April 2026OFOF 5/9Sachstand Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenOrtsbeiratsantrag · SPD
  8. 7. Mai 2026OMOM 30Sachstand Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 42 · 30.10.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-31

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