Prüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt eine Überprüfung des Wassergrabens zwischen der Unterführung Niedwiesenstraße und der Straße An den 10 Ruthen. Ziel ist es, die Probleme des Wasserstaus zu beheben und Maßnahmen zur Entwässerung einzuleiten, um die Situation vor Ort zu verbessern.
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Niedwiesenstraße — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Baumpflanzung an der Niedwiesenstraße 10525.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Instandsetzung der durch die Arbeiten an der Main-Weser-Bahn beschädigten Straßen im Ortsbezirk 9 – verbindlichen Zeitplan vorlegen09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Instandsetzung des (Rad)wegs zwischen Niedwiesenstraße und Nidda04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Niedwiesenstraße per E-MailAntrag
In der Stellungnahme der Stadt (ST 1853) wird ausgeführt, dass der entlang des Bahndamms und des Fußwegs verlaufende Wassergraben zwischen der Unterführung Niedwiesenstraße und der Straße An den 10 Ruthen dem Magistrat nicht bekannt sei. Tatsächlich ist jedoch vor Ort ein offener Wassergraben vorhanden, der ganzjährig Wasser führt. Dieses Wasser kann nicht versickern und staut sich regelmäßig. Die daraus resultierenden Probleme wurden bereits in der OM 7183/2025 beschrieben.
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
das Vorhandensein und den Verlauf des Wassergrabens zwischen der Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen zu überprüfen,
die Ursache des permanenten Wasserabflusses bzw. -staus festzustellen,
Maßnahmen zu ergreifen, um eine ordnungsgemäße Entwässerung sicherzustellen, und
den Ortsbeirat über die Ergebnisse und geplanten Schritte zu informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 11. Juni 2025OFOF 1053/9Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Juni 2025OMOM 7183Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenDirektanregung
- 10. November 2025STST 1853Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenStellungnahme
- 12. November 2025Sie sind hierOFOF 1149/9Prüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. November 2025OMOM 7798Prüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenDirektanregung
- 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 17Prüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenStellungnahme
- 22. April 2026OFOF 5/9Sachstand Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Mai 2026OMOM 30Sachstand Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme