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Vollständige Anbindung aller Siedlungsgebäude der ABG in der Niedwiesenstraße an die Siedlungssperrmüllabfuhr

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat den Vorschlag zur vollständigen Anbindung aller Siedlungsgebäude an die Siedlungssperrmüllabfuhr geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass eine einheitliche Lösung nicht möglich ist. Die reguläre Sperrmüllabholung erfolgt nur nach Bedarf und Terminvereinbarung. Daher wird keine Ausweitung des Systems auf die Niedwiesenstraße empfohlen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Ein einheitlicher Anschluss an die Sperrmüll-Siedlungsabfuhr für alle Liegenschaften in der Niedwiesenstraße ist nach Prüfung und Rücksprache mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) nicht möglich.

Die reguläre Sperrmüllabholung der FES GmbH erfolgt nach Bedarf und ausschließlich nach Terminvereinbarung. Bei der Siedlungsabfuhr handelt es sich um ein Sondersystem, das nur in ausgewählten, besonders problembehafteten Bereichen angeboten wird. Eine pauschale Anbindung eines ganzen Straßenzugs ist daher nicht möglich. Jede Liegenschaft wird individuell geprüft.

Für die Liegenschaft Niedwiesenstraße 41-51 wurden im bisherigen Jahresverlauf zehn Sperrmüllanmeldungen verzeichnet. Anhaltspunkte, die eine Aufnahme der Liegenschaft in das System der Siedlungsabfuhr rechtfertigen würden, liegen nicht vor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2026OFOF 32/9Vollständige Anbindung aller Siedlungsgebäude der ABG in der Niedwiesenstraße an die SiedlungssperrmüllabfuhrOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. Juni 2026OMOM 218Vollständige Anbindung aller Siedlungsgebäude der ABG in der Niedwiesenstraße an die SiedlungssperrmüllabfuhrDirektanregung
  3. 19. Oktober 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 1503Vollständige Anbindung aller Siedlungsgebäude der ABG in der Niedwiesenstraße an die Siedlungssperrmüllabfuhr
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

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STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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