Vollständige Anbindung aller Siedlungsgebäude der ABG in der Niedwiesenstraße an die Siedlungssperrmüllabfuhr
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat den Vorschlag zur vollständigen Anbindung aller Siedlungsgebäude an die Siedlungssperrmüllabfuhr geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass eine einheitliche Lösung nicht möglich ist. Die reguläre Sperrmüllabholung erfolgt nur nach Bedarf und Terminvereinbarung. Daher wird keine Ausweitung des Systems auf die Niedwiesenstraße empfohlen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Niedwiesenstraße — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Baumpflanzung an der Niedwiesenstraße 10525.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Instandsetzung der durch die Arbeiten an der Main-Weser-Bahn beschädigten Straßen im Ortsbezirk 9 – verbindlichen Zeitplan vorlegen09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Instandsetzung des (Rad)wegs zwischen Niedwiesenstraße und Nidda04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Niedwiesenstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Ein einheitlicher Anschluss an die Sperrmüll-Siedlungsabfuhr für alle Liegenschaften in der Niedwiesenstraße ist nach Prüfung und Rücksprache mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) nicht möglich.
Die reguläre Sperrmüllabholung der FES GmbH erfolgt nach Bedarf und ausschließlich nach Terminvereinbarung. Bei der Siedlungsabfuhr handelt es sich um ein Sondersystem, das nur in ausgewählten, besonders problembehafteten Bereichen angeboten wird. Eine pauschale Anbindung eines ganzen Straßenzugs ist daher nicht möglich. Jede Liegenschaft wird individuell geprüft.
Für die Liegenschaft Niedwiesenstraße 41-51 wurden im bisherigen Jahresverlauf zehn Sperrmüllanmeldungen verzeichnet. Anhaltspunkte, die eine Aufnahme der Liegenschaft in das System der Siedlungsabfuhr rechtfertigen würden, liegen nicht vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2026OFOF 32/9Vollständige Anbindung aller Siedlungsgebäude der ABG in der Niedwiesenstraße an die SiedlungssperrmüllabfuhrOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Juni 2026OMOM 218Vollständige Anbindung aller Siedlungsgebäude der ABG in der Niedwiesenstraße an die SiedlungssperrmüllabfuhrDirektanregung
- 19. Oktober 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1503Vollständige Anbindung aller Siedlungsgebäude der ABG in der Niedwiesenstraße an die SiedlungssperrmüllabfuhrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab