Baumpflanzung an der Niedwiesenstraße 105
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, dass die Baumpflanzung an der Niedwiesenstraße 105 aufgrund unterirdischer Trassen und der Verengung des Gehwegs nicht möglich ist. Statt eines Baumes wird ein Strauch gepflanzt, um die Situation zu verbessern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Niedwiesenstraße — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.09.2026.
- Instandsetzung der durch die Arbeiten an der Main-Weser-Bahn beschädigten Straßen im Ortsbezirk 9 – verbindlichen Zeitplan vorlegen09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Instandsetzung des (Rad)wegs zwischen Niedwiesenstraße und Nidda04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Auskunft zum Sachstand der Retentionsfläche an der Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Niedwiesenstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat geprüft, ob sich der vorgeschlagene Standort in der Niedwiesenstraße, Höhe Hausnummer 105 für eine Baumpflanzung eignet.
Die bestehende Pflanzscheibe müsste für eine Baumpflanzung deutlich vergrößert werden. Aufgrund von unterirdischen Trassen in unmittelbarer Nähe zur Pflanzscheibe und weil der Gehweg sich durch eine Erweiterung stark verengen würde, ist eine solche Erweiterung nicht möglich. Anstelle eines Baumes wird daher im Zuge der nächsten Pflanzarbeiten durch den zuständigen Unterhaltungsbezirk ein Strauch gepflanzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2025OFOF 1162/9Baumpflanzung an der Niedwiesenstraße 105Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Januar 2026OMOM 7977Baumpflanzung an der Niedwiesenstraße 105Direktanregung
- 8. Mai 2026STST 812Baumpflanzung an der Niedwiesenstraße 105Stellungnahme
- 25. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 1447Baumpflanzung an der Niedwiesenstraße 105Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab