Vollständige Anbindung aller Siedlungsgebäude der ABG in der Niedwiesenstraße an die Siedlungssperrmüllabfuhr
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Zusammenfassung
Es wird beantragt, dass alle Liegenschaften in der Niedwiesenstraße an die Siedlungssperrmüllabfuhr angebunden werden, um die Unklarheiten und den liegenbleibenden Sperrmüll zu beseitigen. Das erwartete Ergebnis ist eine einheitliche Regelung für alle Haushalte, die zur Verbesserung der Sauberkeit beiträgt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Niedwiesenstraße — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Baumpflanzung an der Niedwiesenstraße 10525.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Instandsetzung der durch die Arbeiten an der Main-Weser-Bahn beschädigten Straßen im Ortsbezirk 9 – verbindlichen Zeitplan vorlegen09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Instandsetzung des (Rad)wegs zwischen Niedwiesenstraße und Nidda04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Niedwiesenstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und darauf hinzuwirken, dass alle Liegenschaften, einschließlich der Gebäude 41-51 der Niedwiesenstraße, einheitlich an die Siedlungssperrmüllabfuhr angebunden werden. Insbesondere soll geprüft werden, warum einzelne Hausnummern derzeit von der regulären Abholung ausgeschlossen sind und wie eine vollständige Einbeziehung erfolgen kann.
Begründung
Derzeit werden offenbar nicht alle Haushalte der Niedwiesenstraße durch die reguläre Siedlungssperrmüllabfuhr erfasst. Dies führt regelmäßig zu Unklarheiten bei den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie zu liegenbleibendem Sperrmüll im öffentlichen Raum. Für die Bürgerschaft ist nicht nachvollziehbar, weshalb innerhalb derselben Straße unterschiedliche Regelungen gelten. Eine einheitliche Anbindung aller Siedlungsliegenschaften würde zur Verbesserung des Straßenbildes, zu mehr Sauberkeit und zu einer nachvollziehbaren Entsorgungsregelung beitragen. Zudem könnte durch eine vollständige Einbeziehung aller Gebäude verhindert werden, dass Sperrmüll unkoordiniert abgestellt wird oder sich Entsorgungsprobleme auf benachbarte Bereiche verlagern. Eine klare und einheitliche Regelung liegt daher sowohl im Interesse der Anwohnerschaft als auch der Stadtsauberkeit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2026Sie sind hierOFOF 32/9Vollständige Anbindung aller Siedlungsgebäude der ABG in der Niedwiesenstraße an die SiedlungssperrmüllabfuhrOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Juni 2026OMOM 218Vollständige Anbindung aller Siedlungsgebäude der ABG in der Niedwiesenstraße an die SiedlungssperrmüllabfuhrDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, FDP gegen BFF (= Ablehnung)