Prüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen
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Zusammenfassung
Die Anregung betrifft die Überprüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen der Unterführung Niedwiesenstraße und der Straße An den 10 Ruthen, da dieser nicht nur unbekannt ist, sondern auch Probleme mit Wasserstau verursacht. Der Ortsbeirat bittet um Überprüfung und entsprechende Maßnahmen, um die Entwässerung sicherzustellen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Niedwiesenstraße — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Vollständige Anbindung aller Siedlungsgebäude der ABG in der Niedwiesenstraße an die Siedlungssperrmüllabfuhr19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baumpflanzung an der Niedwiesenstraße 10525.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Instandsetzung der durch die Arbeiten an der Main-Weser-Bahn beschädigten Straßen im Ortsbezirk 9 – verbindlichen Zeitplan vorlegen09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Niedwiesenstraße per E-MailAnregung
In seiner Stellungnahme vom 10.11.2025, ST 1853, führt der Magistrat aus, dass ihm der entlang des Bahndamms und des Fußwegs verlaufende Wassergraben zwischen der Unterführung Niedwiesenstraße und der Straße An den 10 Ruthen nicht bekannt sei.
Tatsächlich ist jedoch vor Ort ein offener Wassergraben vorhanden, der ganzjährig Wasser führt. Dieses Wasser kann nicht versickern und staut sich regelmäßig. Die daraus resultierenden Probleme wurden bereits in der Anregung OM 7183 beschrieben.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Vorhandensein und den Verlauf des Wassergrabens zwischen der Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen zu überprüfen, die Ursache des permanenten Wasserabflusses bzw. -staus festzustellen, Maßnahmen zu ergreifen, um eine ordnungsgemäße Entwässerung sicherzustellen, und den Ortsbeirat über die Ergebnisse und geplanten Schritte zu informieren.
Begründung
Vorgang: OM 7183/25 OBR 9; ST 1853/25 In seiner Stellungnahme vom 10.11.2025, ST 1853, führt der Magistrat aus, dass ihm der entlang des Bahndamms und des Fußwegs verlaufende Wassergraben zwischen der Unterführung Niedwiesenstraße und der Straße An den 10 Ruthen nicht bekannt sei. Tatsächlich ist jedoch vor Ort ein offener Wassergraben vorhanden, der ganzjährig Wasser führt. Dieses Wasser kann nicht versickern und staut sich regelmäßig. Die daraus resultierenden Probleme wurden bereits in der Anregung OM 7183 beschrieben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 11. Juni 2025OFOF 1053/9Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Juni 2025OMOM 7183Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenDirektanregung
- 10. November 2025STST 1853Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenStellungnahme
- 12. November 2025OFOF 1149/9Prüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. November 2025Sie sind hierOMOM 7798Prüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenDirektanregung
- 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 17Prüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenStellungnahme
- 22. April 2026OFOF 5/9Sachstand Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Mai 2026OMOM 30Sachstand Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats