Prüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen
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Zusammenfassung
In dieser Anregung wird der Magistrat gebeten, den Wassergraben zwischen der Unterführung Niedwiesenstraße und der Straße An den 10 Ruthen zu überprüfen und Maßnahmen zur Entwässerung zu ergreifen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind notwendig, um die Probleme mit Wasserstau und Abfluss zu lösen.
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Niedwiesenstraße — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Baumpflanzung an der Niedwiesenstraße 10525.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Instandsetzung der durch die Arbeiten an der Main-Weser-Bahn beschädigten Straßen im Ortsbezirk 9 – verbindlichen Zeitplan vorlegen09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Instandsetzung des (Rad)wegs zwischen Niedwiesenstraße und Nidda04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Niedwiesenstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Kettenhofwegs und der Robert-Mayer-Straße gemäß den Empfehlungen (Kap. 9.3) des Abschlussberichts der Frankfurt University of Applied Sciences zur Pilotphase der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" und in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 zu verstetigen.
Insbesondere sollen folgende Punkte umgesetzt werden :
- bauliche Verstetigung der bisher nur testweisen Gehwegnasen sowie weiterer temporärer Maßnahmen, einschließlich fester Markierungen und der dazugehörigen Beschilderungen;
- Modalfilter und Einbahnstraßenregelungen bleiben als Instrumente zur Reduzierung des motorisierten Durchgangsverkehrs und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an bestimmten Stellen notwendig und daher bestehen;
- dauerhafte Ausführung der farblichen Markierungen und Sicherheitstrennstreifen im gesamten Straßenverlauf;
- Beibehaltung der derzeitigen Regelungen für den ruhenden Verkehr, insbesondere der ausgewiesenen Lieferzonen für den Wirtschaftsverkehr und der Fahrradabstellanlagen;
- Herstellung durchgängig barrierefreier Querungen mit Nullabsenkung, eine einheitliche Gestaltung der Fahrbahnhöhen zur Vermeidung von Barrieren und Stolperfallen sowie Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderung. Der Behindertenbeauftragte und der Seniorenbeirat der Stadt Frankfurt sind in den Planungsprozess einzubeziehen ;
- dauerhafte Einrichtung und Pflege von Aufenthaltsbereichen, einschließlich Sitzgelegenheiten und Möblierung sowie zusätzliche Begrünung - vorrangig durch Baumpflanzungen - zur Steigerung der Aufenthaltsqualität. Der Ortsbeirat spricht sich explizit für die Verlegung von Versorgungstrassen aus, sollten diese zusätzlichen Baumpflanzungen im Wege stehen. Eine zusätzliche Begrünung durch Sträucher oder Pflanzkübel sollte nur dort alternativ zum Einsatz kommen, wo die örtlichen Gegebenheiten schlechterdings keine Pflanzung von neuen Stadtbäumen zulassen.
Begründung
zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen Vorgang: OM 7183/25 OBR 9; ST 1853/25 In seiner Stellungnahme vom 10.11.2025, ST 1853, führt der Magistrat aus, dass ihm der entlang des Bahndamms und des Fußwegs verlaufende Wassergraben zwischen der Unterführung Niedwiesenstraße und der Straße An den 10 Ruthen nicht bekannt sei. Tatsächlich ist jedoch vor Ort ein offener Wassergraben vorhanden, der ganzjährig Wasser führt. Dieses Wasser kann nicht versickern und staut sich regelmäßig. Die daraus resultierenden Probleme wurden bereits in der Anregung OM 7183 beschrieben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2025OFOF 1183/2Verstetigung der Umgestaltung Kettenhofweg und Robert-Mayer-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 27. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7643Verstetigung der Umgestaltung Kettenhofweg und Robert-Mayer-StraßeDirektanregung
- 23. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 181Verstetigung der Umgestaltung Kettenhofweg und Robert-Mayer-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats